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314/2004
Datum: 16.12.2004
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heute im Bundestag - 16.12.2004

Ausgaben der Rentenversicherung um 3,4 Milliarden Euro höher als Einnahmen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden in diesem Jahr die Einnahmen um rund 3,4 Milliarden Euro übersteigen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4371) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4199) mit. Für 2005 werde ein finanzwirksames Defizit von rund 1,2 Milliarden Euro erwartet. Die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage würden nach Vorausberechnungen des Schätzerkreises Rentenfinanzen von rund 4,4 Milliarden Euro (0,28 Monatsausgaben) Ende dieses Jahres auf rund 3,2 Milliarden Euro (0,2 Monatsausgaben) Ende des kommenden Jahres sinken. Damit, so die Regierung, werde der untere Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage nicht unterschritten. Darüber hinaus rechne der Schätzerkreis für 2005 mit Gesamtbeitragseinnahmen von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 10,8 Milliarden Euro. Darin seien neben den Beiträgen für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger auch die Beiträge für die Empfänger von Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld und ähnlichem enthalten. Wie es weiter heißt, geht die Regierung bei ihren Annahmen von einem Anstieg des Pro-Kopf-Durchschnittseinkommens von 1,2 Prozent aus. Dieser Anstieg werde in den Berechnungen um 0,4 Prozentpunkte gemindert, um zu berücksichtigen, dass sich die Bruttolöhne und -gehälter und die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter in den letzten Jahren auseinander entwickelt hätten. Für 2004 werde mit Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung von rund 168 Milliarden Euro gerechnet, davon rund 143 Milliarden Euro an Pflichtbeiträgen. Davon seien bis Ende Oktober 137 Milliarden Euro (116 Milliarden Euro Pflichtbeiträge) eingegangen. Für November und Dezember würden 31 Milliarden Euro (27 Milliarden Euro Pflichtbeiträge) erwartet. Die Regierung rechnet damit, dass die Nachhaltigkeitsrücklage Ende dieses Jahres mit 28 Prozent einer Monatsausgabe den gesetzlichen Mindestwert von 20 Prozent überschreiten wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_314/05
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