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006/2005
Datum: 06.01.2005
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heute im Bundestag - 06.01.2005

Kennzeichnungspflicht bei bestimmten Fermentationsprodukten befürwortet

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Fermentationsprodukte wie Käse, zu deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet wurden, die aber im Endprodukt nicht nachgewiesen werden können, sollten nach Ansicht der Bundesregierung in die Kennzeichnungspflicht nach europäischem Recht einbezogen werden, weil bei ihnen sonst keine vorsorgende Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird. In ihrer Antwort ( 15/4594) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4444) weist die Regierung daraufhin, dass nach EU-Verordnung alle Lebensmittel und Futtermittel kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Die Verordnung unterscheide nicht danach, ob das Lebens- oder Futtermittel aus einer gentechnisch veränderten Pflanze, aus einem gentechnisch veränderten Tier oder aus einem gentechnisch veränderten Mikroorganismus hergestellt wurde. Im Weiteren vertritt die Regierung die Ansicht, dass die Hersteller von Fermentationsprodukten die Natur der eingesetzten Mikroorganismen kennen. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht sei für sie in ähnlicher Weise machbar wie für Erzeuger anderer aus GVO hergestellter Produkte, bei denen die gentechnische Veränderung des Ausgangsmaterials nicht nachgewiesen werden kann. Auf die Frage, wie sie eine solche Kennzeichnungspflicht überwachen wolle, antwortet die Bundesregierung, das EU-Recht sehe ein System der Rückverfolgbarkeit vor. Wenn ein gentechnisch veränderter Organismus im Endprodukt nicht analytisch nachgewiesen werden könne, hätten die Überwachungsbehörden die Möglichkeit, dazu Dokumente bei den Herstellern und Händlern einzusehen. Die Regierung räumt allerdings ein, dass eine solche Dokumentenkontrolle in anderen Mitgliedsstaaten dann erschwert wird, wenn keine entsprechenden Unterlagen geführt oder weitergegeben werden. Gegenwärtig berate man mit den EU-Mitgliedsstaaten, wie angesichts der unterschiedlichen Auslegung und der daraus resultierenden Probleme bei der Überwachung der Kennzeichnung weiter vorgegangen werden solle.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_006/04
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