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006/2005
Datum: 06.01.2005
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heute im Bundestag - 06.01.2005

FDP: Tatsächliche Kosten für Windkraftanlagen offen legen

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die Klärung von Mehrfachförderungen für Windkraftanlagen fordert die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/4547). Die Liberalen beziehen sich dabei auf wiederholte Aussagen des Bundesumweltministers und der Bundesregierung, wonach die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen nur zu einer geringen Mehrbelastung führe. Diese Äußerungen, so die Abgeordneten, verstellten den Blick auf die Gesamtkosten der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien. Wenn im Fall von Windkraftanlagen lediglich die Einspeisevergütungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betrachtet würden, blieben dabei verschiedene Tatbestände einer Mehrfachförderung unbeachtet. Gefragt wird in diesem Zusammenhang nach Förderungen aufgrund von Steuervergünstigungen für die Betreiber von Windkraftanlagen sowie nach deren Umfang und Inanspruchnahme. Von Interesse ist für die FDP unter anderem, welche Steuerausfälle sich daraus für den Staatshaushalt ergeben und welche Abschreibungen künftig für bereits installierte Anlagen zu erwarten sind. Beziffert werden sollen Anzahl und Leistung aller installierten Windkraftanlagen, die Summe der dafür aufgewendeten Investitionsmittel sowie die Höhe der Abschreibungen bei Beteiligungen an Windparks für die ersten zwei Jahre. Unter Bezug auf den Anlagebetrag soll auch die Häufigkeit einer Inanspruchnahme dargelegt werden. Über die sich daraus ergebenen Steuerausfälle soll auch erläutert werden, wie viel Geld bisher insgesamt nach dem EEG für die Einspeisevergütung gezahlt wurde und hoch der Betrag speziell für Windkraftanlagen war. Weiter ist von Interesse, wie sich der Strompreis für die Verbraucher durch Windkraft entwickelt hat und welche Investitionen im Netz, Regeleinrichtungen und Reservekraftwerke bisher durch den Ausbau von Windenergie notwendig wurden. Gefragt wird unter anderem auch, wie viele Betreiber von Windkraftanlagen auf der Grundlage eines Urteils des Bundesfinanzhofes vom September 2004 eine Befreiung von der Stromsteuer beantragt haben oder bereits befreit worden sind und welche Höhe die dadurch bisher entstandenen Mindereinnahmen erreicht haben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_006/05
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