hib-Meldung
236/2005
Datum: 30.11.2005
heute im Bundestag - 30.11.2005
Koalition will steuerliche Freibeträge abschaffen
16/105) vorgelegt. Das Gesetz soll bereits zum
1. Januar in Kraft treten, um so zur Stabilisierung der
Staatsfinanzen beizutragen. Aufgehoben werden soll die
Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber
veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des
Dienstverhältnisses. Die Abfindungszahlungen sollen
künftig in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn
gelten. Sie könnten jedoch wie bisher unter bestimmten
Voraussetzungen als außerordentliche Einkünfte
ermäßigt besteuert werden (so genannte
Fünftelungsregelung). In diesem Zusammenhang wollen die
Fraktionen auch die Steuerbefreiung für Übergangsgelder
und Übergangsbeihilfen, etwa nach dem Beamten- oder
Soldatenversorgungsgesetz, aufheben. Für Verträge
über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor
dem 1. Januar 2006 ist eine Übergangsregelung vorgesehen.
Danach gilt die bisherige Steuerfreiheit weiter, wenn dem
Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.
Geplant ist ferner, die auf jeweils 315 Euro begrenzten
Steuerbefreiungen für Zahlungen des Arbeitgebers an
Arbeitnehmer aus Anlass der Eheschließung oder der Geburt
eines Kindes aufzuheben. Auch solche Zuwendungen sollen
künftig voll als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten.
Darüber hinaus wollen Union und SPD die degressive Absetzung
für Abnutzung (AfA) beim Mietwohnungsneubau
zurückführen und an den "tatsächlichen
Wertverschleiß" anpassen. Durch die Vereinheitlichung des
AfA-Satzes auf zwei Prozent werde sich das Steueraufkommen
erhöhen und verstetigen, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten darstellen, sollen ebenfalls vom
Veranlagungszeitraum 2006 an aufgehoben werden. Die Abgeordneten
erhoffen sich von diesen Änderungen Steuermehreinnahmen von 90
Millionen Euro allein im kommenden Jahr.
Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen verschiedene steuerliche
Freibeträge abschaffen und haben dazu einen Gesetzentwurf zum
"Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_236/01