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236/2005
Datum: 30.11.2005
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heute im Bundestag - 30.11.2005

Unterstützungsmission in Darfur/Sudan bis zum Juni 2006 fortsetzen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Fortsetzung des Einsatzes von bis zu 200 Bundeswehrsoldaten bis zum 2. Juni 2006, die die Überwachungsmission der Afrikanischen Union in Darfur/Sudan unterstützen, ist Ziel eines Antrages der Bundesregierung ( 16/100). Dazu erläutert die Regierung, der Konflikt habe im Westen des Sudan zu einer der "größten humanitären Katastrophen und menschenrechtlichen Krisen weltweit" geführt. Er dauere nach wie vor an, ungeachtet erster Erfolge der Mission. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen (UN) seien mehr als 200.000 Menschen in Folge des Konflikts ums Leben gekommen. Zwei Millionen Menschen seien vertrieben worden, davon circa 200.000 in den Tschad. Der Generalsekretär der UN, Kofi Annan, habe die Situation in Darfur im vergangenen Februar als "Hölle auf Erden" bezeichnet. Ziel der Mission der Afrikanischen Union sei es, durch eine deutlich erhöhte Präsenz von Bobachtern die Einhaltung eines Waffenstillstands zwischen den Konfliktparteien zu überwachen, diese sind die sudanesische Regierung und die mit ihr verbündeten Janjaweed-Milizen auf der einen Seite sowie die Rebellengruppierungen Sudan Liberation Movement/Army und Justice and Equality Movement auf der anderen Seite. Gleichfalls sei es ihre Aufgabe, zur Stabilisierung der Lage beizutragen sowie humanitäre Hilfsleistungen zu ermöglichen. Zudem habe die Mission den Auftrag, die Zivilbevölkerung zu schützen, die in unmittelbarer Bedrohung angetroffen wird. Die Zusatzausgaben für weitere sechs Monate betrügen bei vollständiger Ausschöpfung des Mandats bis zu 7 Millionen Euro; bei Fortsetzung des bisherigen Einsatzumfangs entstünden in dem genannten Zeitraum Zusatzausgaben in Höhe von rund 1 Million Euro. Die Bundesregierung hat das vereinfachte Zustimmungsverfahren nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz (bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite) beschlossen. Die Regierung übermittelt danach die Vorlage dem Parlamentspräsidenten, der sie an die Vorsitzenden der Fraktionen sowie an die Vorsitzenden und Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses weiterleitet. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Verteilung der Drucksache eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages eine Befassung des Parlaments mit dem Thema verlangen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_236/02
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