Wirtschaft und Arbeit. Die CDU/CSU-Fraktion will die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Immobilienwirtschaft und damit die Immobilien- und Versicherungsmakler stärken. Dies betont sie in einem Antrag (15/4714), den der Bundestag am 27. Januar zur Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen hat.
Die Branche erwirtschafte jährlich rund 300 Milliarden Euro, etwa acht Prozent des Bruttoproduktionswertes für Deutschland. Unmittelbar seien in dem Bereich 2,1 Millionen Personen, mittelbar etwa 3,4 Millionen beschäftigt. Gleichzeitig gebe es über 12.000 Maklerunternehmen. Das uneinheitliche Aus- und Fortbildungswesen im Maklergewerbe verschärft nach Darstellung der Fraktion die Situation der deutschen Makler auf EU-Ebene. Makler aus anderen EU-Staaten, in denen keine bestimmte Berufsqualifikation verlangt werde, dürften auf dem deutschen Markt tätig werden, während deutschen Maklern eine Tätigkeit im EU-Ausland versagt bleibe, wenn ihre Qualifikation nicht anerkannt wird. Dies führe zu einem Wettbewerbsnachteil. Vor dem gleichen Problem stünden auch die Versicherungsmakler. Hier verhinderten ebenfalls uneinheitliche Ausbildungsstandards, dass der Beruf grenzüberschreitend ausgeübt werden kann.
Die Regierung soll daher prüfen, ob in der Gewerbeordnung eine Berufszugangsregelung für Immobilienmakler mit Standards für immobiliennahe Beratungsdienstleistungen eingeführt werden sollte und ob eine Ausbildungsordnung zum Immoblienkaufmann ratsam wäre. Empfohlen wird darüber hinaus, die Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge wirksamer einzubeziehen, öffentliche Register wie Grundbücher und Bauakten tatsächlich einsehbar zu machen und unterschiedliche Zuständigkeiten verschiedener Bundesministerien im Hinblick auf ihre Effektivität zu überprüfen.
Für die Versicherungswirtschaft sollten nach Meinung der Union ebenfalls Wettbewerbsnachteile verhindert werden. So sollte sich die Regierung für bessere Qualifikationsvoraussetzungen bei Vermittlern im Industrie- und Gewerbekundenbereich einsetzen und dafür sorgen, dass die Zulassung von Versicherungsmaklern künftig in einer Hand unter der Aufsicht eines Bundesministeriums oder einer nachgelagerten Behörde liegt.