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1933ff. Reichstag unter Hitler

Fotografie: Blick auf das brennende Reichstagsgebäude
Berlin: Reichstagsbrand, 27.02.1933
© dpa

Ein durch Brandstiftung ausgelöster Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933 liefert Hitler den Vorwand für die Aushebelung des Parlaments. Er drängt den Reichspräsidenten Hindenburg auf den Erlass von Notverordnungen. Sie erlauben Pressezensur und die Verfolgung von politischen Gegnern. Obwohl die Wahlen vom 5. März 1933 somit keine wirklich freien Wahlen mehr sind, gelingt es der NSDAP mit 43,9 Prozent nicht, die absolute Mehrheit zu gewinnen. Unter Druck und mit falschen Versprechungen erreicht Hitler am 23. März die Zustimmung der Reichstagsparteien - mit Ausnahme der SPD - zu einem sogenannten Ermächtigungsgesetz.

Darin wird die Reichsregierung und damit Hitler ermächtigt, in einem Zeitraum von vier Jahren Gesetze - auch verfassungsändernde Gesetze - ohne Beteiligung des Reichstages zu erlassen. Das ist die Basis für Hitler, sich über die Verfassung und die Grundrechte hinwegzusetzen und eine Diktatur zu errichten.

Nach dem 23. März 1933 ist die parlamentarische Demokratie von Weimar faktisch abgeschafft. Es beginnt ein Prozess der Entdemokratisierung und der politischen Gleichschaltung.

Das Parlament, das sich seit dem Reichstagsbrand in der Kroll-Oper versammelt, wird zu einem reinen Akklamationsorgan für den Willen des Führers. Alle Parteien außer der NSDAP lösen sich auf oder werden verboten.

Der politischen Verfolgung fallen auch viele Reichstagsabgeordnete zum Opfer. Die ganze Schreckensbilanz der NS-Zeit wird jedoch erst nach dem Ende des zweiten Weltkrieges für alle offenbar.

Zwölf Jahre später liegt halb Europa in Trümmern, Millionen haben ihr Leben verloren. Auf dem demokratischen Neuanfang lastet 1945 ein schwere Hypothek.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1929/g1929_7
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