Streifzug durch die
Geschichte
1954 Wiedererlangung der Souveränität
Debatte über Ratifizierung des Deutschlandvertrages. Am Rednerpult: Bundeskanzler Konrad Adenauer.
© DBT
Die Verwirklichung einer europäischen
Verteidigungsgemeinschaft (EVG), wie sie 1952 der Bundestag
beschließt, scheitert zunächst an der Ablehnung durch
die französische Nationalversammlung. Als Ergebnis bleibt
jedoch die deutsche Beteiligung an einer gemeinsamen Verteidigung.
An die Stelle der EVG tritt daraufhin die Westeuropäische
Union (WEU). Diese soll innerhalb des Verteidigungsbündnisses
des Nordatlantikpakts (NATO) die europäischen Aspekte wahrnehmen.
Mit den Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 tritt die Bundesrepublik der WEU und am 05. Mai 1955 der NATO bei.
Im Deutschlandvertrag (ebenfalls 23. Oktober 1954) behalten sich allerdings die drei Westmächte die Rechte und Pflichten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes vor - ebenso das Recht zur Stationierung von Streitkräften und zu deren Schutz besondere Vorrechte im Falle eines Notstands.
Mit dem 5. Mai 1955, dem Tag des Inkrafttretens der Verträge, endet die Besatzungsherrschaft und die Bundesrepublik erhält ihre Souveränität. Fortan kann die Bundesrepublik im Rahmen der Bündnisverpflichtungen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten selbst bestimmen.
Dazu gehört die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu anderen Staaten. Hierbei erhebt die Bundesrepublik für Deutschland einen Alleinvertretungsanspruch.
Hat mit den Pariser Verträgen das Militär seine alte Machtposition wiedererlangt? Nach der vertraglichen Einbindung in das westliche Verteidigungsbündnis konzentriert sich das Parlament darauf, sicherzustellen, dass die künftigen Streitkräfte nicht mehr wie in der Weimarer Republik zu einen "Staat im Staate" werden. Mit einer neuen Wehrgesetzgebung schafft der Bundestag ein historisches Novum.
Dokument: Pariser Verträge
Dokument: Deutschlandvertrag
InfoPunkte: Weitere Informationen zur Westeuropäischen Union sowie zur Arbeit der Deutschen Delegation finden sie in unseren Online-Angebot.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 2. Wahlperiode (1953-1957)
Mit den Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 tritt die Bundesrepublik der WEU und am 05. Mai 1955 der NATO bei.
Im Deutschlandvertrag (ebenfalls 23. Oktober 1954) behalten sich allerdings die drei Westmächte die Rechte und Pflichten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes vor - ebenso das Recht zur Stationierung von Streitkräften und zu deren Schutz besondere Vorrechte im Falle eines Notstands.
Mit dem 5. Mai 1955, dem Tag des Inkrafttretens der Verträge, endet die Besatzungsherrschaft und die Bundesrepublik erhält ihre Souveränität. Fortan kann die Bundesrepublik im Rahmen der Bündnisverpflichtungen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten selbst bestimmen.
Dazu gehört die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu anderen Staaten. Hierbei erhebt die Bundesrepublik für Deutschland einen Alleinvertretungsanspruch.
Hat mit den Pariser Verträgen das Militär seine alte Machtposition wiedererlangt? Nach der vertraglichen Einbindung in das westliche Verteidigungsbündnis konzentriert sich das Parlament darauf, sicherzustellen, dass die künftigen Streitkräfte nicht mehr wie in der Weimarer Republik zu einen "Staat im Staate" werden. Mit einer neuen Wehrgesetzgebung schafft der Bundestag ein historisches Novum.
Dokument: Pariser Verträge
Dokument: Deutschlandvertrag
InfoPunkte: Weitere Informationen zur Westeuropäischen Union sowie zur Arbeit der Deutschen Delegation finden sie in unseren Online-Angebot.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 2. Wahlperiode (1953-1957)
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_6