Deutscher Bundestag
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Mitbestimmung

Ungeachtet der wirtschaftlichen Krise schafft der Bundestag wichtige Regelungen für die weitere Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft. Dabei erarbeiten Robert Pferdmenges (CDU), Karl Atzenroth (FDP) und Willi Richter (SPD) und andere Abgeordnete im parlamentarischen Vorfeld wichtige Grundlagen für die Gestaltung einer sozialen Partnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Am 10. April 1951 beschließt der Bundestag, dass die Aufsichtsräte in der Montanindustrie paritätisch mit sechs Vertretern der Unternehmer- und der Arbeitnehmerseite besetzt werden. Zudem ist ein elftes Mitglied vorgesehen, auf das sich beide Seiten stets einigen müssen.

Im Jahr 1952 folgt das Betriebsverfassungsgesetz und ein Jahr später das Personalvertretungsgesetz. Beide regeln die Vertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben bzw. der Beamten, Angestellten und Arbeiter in den Behörden.

Im Jahr 1972 wird das Betriebsverfassungsgesetz schließlich wesentlich erweitert.

ZeitPunkte: Daten und Fakten der 1. Wahlperiode (1949-1953)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1950/g1950_81
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