English
|
Français
|
Sitemap
|
Kontakt
|
Fragen/
FAQ
|
Druckversion
Suche
Schnellzugriff
Sitzungskalender
Drucksachen
Besuchen Sie uns
Pressemitteilungen
HiB-Meldungen
Web-TV
Ausschüsse
Navigation überspringen
AKTUELL
PARLAMENT
Ältestenrat
Präsidium
Plenum
Fraktionen
Kommissionen
Kontrollgremien
Wehrbeauftragter
Interparlamentarische Gremien
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Wahlen
Rechtliche Grundlagen
Erläuterungen
Abgeordnetengesetz, Europa-Abgeordnetengesetz
Anhang
Bundeswahlordnung
Wahlprüfungsgesetz
Geschäftsordnung
Grundgesetz
Verwaltung
Rückblick in die Geschichte
ABGEORDNETE
AUSSCHÜSSE
INFORMATIONS-CENTER
DIALOG
SERVICE
PETITIONEN
Publikationen
Bundestag & Jugend
Ausstellungen
Architektur und Kunst
Impressum / Datenschutz
Startseite
>
PARLAMENT
>
Rechtliche Grundlagen
>
Wahlprüfungsgesetz
>
Wahlprüfungsgesetz
[
zurück
] [
Übersicht
]
§ 21 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/wpg/wpgp21
Seitenanfang
Druckversion