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91/1999
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KAPITALSTRUKTUR DER ENTWICKLUNGSBANK VERÄNDERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) en- Um der Änderung des Übereinkommens vom August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank zustimmen zu können, hat die Bundesregierung einen Ratifikationsgesetzentwurf ( 14/907) vorgelegt. Darin erläutert sie, der Gouverneursrat der Afrikanischen Entwicklungsbank habe mit Zustimmung der Bundesregierung mehrere Änderungen des Gündungsübereinkommens gebilligt. Diese sähen neben veränderten Zuständigkeiten einzelner Organe der Bank insbesondere eine Veränderung der Kapitalstruktur und der Abstimmungsregeln zugunsten der nichtregionalen Mitgliedstaaten (einschließlich der Bundesrepublik) vor, die deren Einflußmöglichkeiten auf die Politik der Bank und ihre Entwicklungsvorhaben "deutlich verbessert". Die Änderungen des Gründungsübereinkommens seien durch die Mitgliedstaaten nach deren jeweiligen innerstaatlichen Verfahren anzunehmen, so die Regierung weiter. Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen den Angaben zufolge keine. Der Bundesrat hat laut Regierung keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.



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