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329/2001
Datum: 13.12.2001
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heute im Bundestag - 13.12.2001

Gewerkschaften gegen Bandbreiten bei der Bezahlung

Innenausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/MIK) Der Beamtenbund und Tarifunion (DBB) erteilt allen Dezentralisierungsbestrebungen bei der Besoldung eine nachhaltige und uneingeschränkte Absage. Dies wird deutlich in der schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Besoldungsstruktur ( 14/6390) und zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform ( 14/3458), die um 14.00 Uhr begonnenhat. Der DBB setzt sich dafür ein, dass vergleichbare Dienstposten derselben Laufbahn bei gleicher Tätigkeit, gleicher Leistung, gleicher Verantwortung und gleicher Arbeitslast grundsätzlich bundeseinheitlich im wesentlichen gleichbewertet werden soll. Damit werde auch ein gewollter Austausch und Wechsel der Beamten zu anderen Dienstherrn jederzeit möglich. Zur Fortentwicklung des Besoldungsrechts könnte sich der DBB unter anderem vorstellen, die Grundgehaltssätze zu vereinfachen und zu straffen, sachgerechte Verzahnungsämter zwischen den Laufbahngruppen zu schaffen und die Vermögensbildung im öffentlichen Dienst zu verbessern werden könnte. Weiter lehnt der DBB die Vorschläge über die Bezahlungsbandbreiten ab.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen die Einführung von "Bandbreiten" aus und lehnt den Wegfall des Verheiratetenzuschlages aus "sozialen und familienpolitischen Gründen" ab. Dies treffe vor allem Geringverdiener in den unteren Besoldungsgruppen, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter, Teilzeitbeschäftigte und gerade auch Familien mit Kindern. Das sogenannte "Reformvorhaben" sei eine klassische Einkommenskürzung, die mittelfristig zu erheblichen Einsparungen der öffentlichen Hände führe. Zudem fordert der DGB, die Stellenobergrenzen "endlich" abzuschaffen. Statt "Bandbreiten" einzuführen und den Verheiratetenzuschlag zu streichen wäre die Entfernung der Stellenobergrenzen aus dem Besoldungsrecht eine Maßnahme, die den Namen Reform verdiene, so der DGB.

Auch die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) lehnte die Schaffung von Bandbreiten als leistungsbezogenes Anleitsystem ab. Weiter setzt sich die Gewerkschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme für die ersatzlose Abschaffung der Stellenobergrenzen ab. Sie kritisiert, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen es immer noch nicht geschafft haben, die Beamtinnen und Beamten an Anforderung und Funktion statt nach abstrakten Ämtern zu bezahlen. Die Gewerkschaft lehnt im Bereich des Familienzuschlags jede einseitige beamtenrechtliche Regelung ab, die den Tarifbereich präjudizieren würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_329/02
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