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140/2003
Datum: 26.06.2003
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heute im Bundestag - 26.06.2003

EU-Mitgliedstaaten sollen Einwanderung und Arbeitsmarktzugang regeln

Europa/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Das Ausmaß der Einwanderung und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-EU-Bürger soll in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben. Dafür tritt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag zum Stand der Beratungen des EU-Verfassungsvertrages ( 15/1207) ein. Die deutschen Vertreter im Europäischen Konvent werden aufgefordert, die im Antrag beschriebenen Positionen zu vertreten. So müsse auch die Binnenmarktklausel präzisiert und auf Maßnahmen beschränkt werden, die primär und unmittelbar die Errichtung oder das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben. Um die Spielräume der Mitgliedstaaten bei der Gestaltung einer eigenständigen Strukturpolitik zu erweitern, solle das Wettbewerbsrecht so geändert werden, dass Beihilfen grundsätzlich mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, wenn sich die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die den gemeinsamen Interessen "spürbar" zuwiderläuft. In sozialpolitischen Bestimmungen muss nach Auffassung der Union klargestellt werden, dass die Organisation, Finanzierung und die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme sowie die Sozialhilfe in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben müssen. In der Energiepolitik solle es dagegen bei der bisherigen binnenmarktbezogenen Zuständigkeit bleiben. Die Fraktion rät davon ab, eine neue Zuständigkeit der EU für die Ausgestaltung von Leistungen der Daseinsvorsorge in den Verfassungsvertrag aufzunehmen. Bei Änderungen der Verfassung müsse am Prinzip der Einstimmigkeit und der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten festgehalten werden.

Die Abgeordneten begrüßen den vorliegenden Entwurf für eine EU-Verfassung als wichtigen Fortschritt für die Weiterentwicklung der europäischen Integration. Es müsse jedoch verhindert werden, dass es zu einer zentralen Steuerung der Wirtschaftspolitik kommt. Bei den Eigenmitteln der EU müssten nicht nur die finanziellen Obergrenzen, sondern auch das Verhältnis der Eigenmittelquellen zueinander, etwa der Anteil der Mehrwertsteuer oder der Anteil, der sich am Bruttosozialprodukt orientiert, der Einstimmigkeit unterliegen, um die finanziellen Risiken für Deutschland zu begrenzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_140/07
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