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169/2003
Datum: 30.07.2003
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heute im Bundestag - 30.07.2003

Deutlicher Anstieg bei Verbraucherinsolvenzverfahren zu verzeichnen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Zahl der Insolvenzverfahren natürlicher Personen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist von 3357 im Jahre 1999, 10 479 im Jahre 2000, 13 277 im Jahre 2001 auf 44 482 im letzten Jahr gestiegen. Mit voraussichtlich 52 000 Anträgen ist auch in diesem Jahr mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1450) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1396) zur Überschuldung privater Haushalte und zu Verbraucherinsolvenzen hin. Den starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren führt die Regierung auf eine Änderung der Insolvenzordnung zurück. Mit der zum 1. Dezember 2001 eingeführten Verfahrenskostenstundung sei auch mittellosen Schuldnern nunmehr der Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden.

Ende 1999 gab es laut Regierung rund 2,77 Millionen überschuldete private Haushalte. Neuere wissenschaftlich fundierte Zahlen würden mit dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht Mitte dieser Legislaturperiode vorgelegt, heißt es in der Antwort weiter. Die wichtigsten auslösenden Faktoren für Überschuldung sind nach Angaben der Regierung, die sich dabei auf Informationen der Schuldnerberatungsstellen bezieht, Arbeitslosigkeit mit 38, Trennung/Scheidung mit 22 und Unerfahrenheit gegenüber Kredit- und Konsumangeboten mit 20 Prozent. Weitere Ursachen für Überschuldung seien zudem ein dauerhaftes Niedrigeinkommen mit 19, ein Missverhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen mit 14 und Suchtverhalten mit 10 Prozent. Aktuelle, aussagefähige statistische Zahlen zur fortschreitenden Verschuldung junger Menschen durch die modernen Telekommunikationsmittel liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht vor. Allerdings wiesen Berichte von Schuldnerberatungsstellen darauf hin, dass die Verschuldung von Jugendlichen durch Handy-Rechnungen ansteigt. Mit dem im Jahr 1999 vom Bundesfamilienministerium aufgelegten Armutspräventionsprogramm soll laut Antwort den Defiziten an wirtschaftlicher Bildung und deren Folgen auch durch präventive Maßnahmen in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen begegnet werden. Die mit der verbrauchernahen Wirtschaft, mit Medien und der sozialen Trägerarbeit begonnenen Projekte zur Erziehung im Umgang mit Geld in Familien, Kindergärten und Schulen seien dabei ein erster wichtiger Schritt, so die Regierung weiter. Initiativen von Haushaltswissenschaft und Verbänden der Hauswirtschaft zielten zudem darauf ab, die wirtschaftliche Bildung wieder verstärkt in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen zu integrieren.

Den Angaben der Regierung zufolge gibt es bislang keine allgemein akzeptierten Richtwerte dafür, ab welcher Höhe eine Kreditvergabe als kritisch beziehungsweise nicht verantwortungsbewusst zu bezeichnen ist. Eine "optimale Verschuldungsgrenze" könne deshalb nur durch eine jeweils individuelle Betrachtung des kreditnehmenden Haushalts bestimmt werden. Mit ihrem "Aktionsplan Verbraucherschutz" trete die Regierung aber für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Finanzdienstleistungen ein. Um die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Verbraucher bei Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen zu stärken, ist es nach Auffassung der Regierung notwendig, die Beratungsqualität zu steigern und die Anbieter zu verpflichten, die Verbraucher bereits im vorvertraglichen Stadium, also zum Beispiel vor Abschluss eines Kreditvertrages, umfassend und sachgerecht zu informieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_169/02
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