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293/2004
Datum: 29.11.2004
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heute im Bundestag - 29.11.2004

FDP: Lärmschutz an Strecke der Anhalter Bahn in Berlin anbringen

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Anbringung eines Lärmschutzes an einem Teil der bestehenden Schienenwege der Anhalter Bahn fordert die FDP-Fraktion, so wie sie die 16. Bundesimmissionschutzverordnung bei Neubauten vorsehe. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag ( 15/4262) darlegen, werde die Strecke der Anhalter Bahn durch Berlin zwar nicht neu gebaut, aber ihre Auslastung rechtfertige die Einrichtung eines Lärmschutzes. Sie bezieht sich auf eine Antwort der Bundesregierung vom 10. November 2004, der zufolge der bei Fertigstellung der Dresdener Bahn umgeleitete Verkehr nunmehr auf die Schienenwege der Anhalter Bahn umgeleitet werden solle und diese somit bis an die Grenze der Vollauslastung bringe. Da Regierungsangaben zufolge mit einer Wiederherstellung der Dresdener Bahn nicht vor dem Jahr 2012 zu rechnen ist, haben die Anwohner nach Ansicht der FDP-Fraktion ein Anrecht auf den für Neubauten vorgeschriebenen Lärmschutz entlang der Strecke der Anhalter Bahn, wo dies innerhalb Berlins noch nicht realisiert wurde. Dieser sei ihnen beim Wiederaufbau der Anhalter Bahn versagt worden. Das Planfeststellungsverfahren dazu beruht nach Ansicht der FDP-Fraktion auf einer falschen Grundlage, da man von einer anderen Verkehrsbelastung ausgegangen sei. Auch das Bundesverwaltungsgericht habe das Nichtanbringen eines Lärmschutzes unter der Voraussetzung bestätigt, dass eine Verlagerung des für die Dresdener Bahn vorgesehenen Verkehrs auf die Anhalter Bahn ausgeschlossen werde. Da nun aber die Anhalter Bahn nach Inbetriebnahme eine der meist belasteten Strecken in Deutschland sein werde, sehen die Antragsteller Anlass dazu, die bislang vom Lärmschutz ausgesparten Bereiche entlang der Anhalter Bahn an vorderer Stelle in die Dringlichkeitsliste des Programms "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" aufzunehmen.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_293/03
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