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257/2005
Datum: 23.12.2005
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heute im Bundestag - 23.12.2005

Regierung soll Entsorgung radioaktiver Abfälle klären

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll offene Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle klären und damit Verantwortung für nachfolgende Generationen übernehmen. Dies fordert die FDP in einem Antrag ( 16/267). Die Liberalen erklären, unabhängig von unterschiedlichen Positionen zur Nutzung der Kernspaltung als Technik zur Energiegewinnung müsse politische Einigkeit über die Entsorgung radioaktiver Abfälle herrschen. Solche Abfälle seien bereits in beträchtlichem Umfang angefallen und würden weiterhin anfallen, so die Liberalen. Unabhängig vom "so genannten Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernspaltungsenergie in Deutschland" müssten die Fragen zu einer sicheren Endlagerung so rasch wie möglich beantwortet werden. Die Entsorgungsfrage sei von der letzten Regierung verschleppt und einer Entscheidung zur Standortauswahl und Umsetzung eines tragfähigen Endlagerkonzepts sei stets ausgewichen worden. In ihrer Initiative fordert die FDP dazu auf, die Vereinbarung mit den Energieversorgungsunter-nehmen vom Juni 2001 und seinerzeit übernommene Verpflichtungen vor allem im Hinblick auf die Erkundung des Salzstockes Gorleben (Niedersachsen) zu erfüllen. In Übereinstimmung mit dem Vorgehen anderer EU-Staaten müsse von der Ein-Endlagerstrategie abgegangen und zur Zwei-Endlagerstrategie zurückgekehrt werden, da die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Endlagerung von hochradioaktiven, Wärme entwickelnden Abfällen und schwach oder mittel radioaktiven Abfällen unterschiedlich seien. Aufzuheben sei auch das Moratorium, also der gesetzlich angeordnete Aufschub der Vorgängerregierung zur Erkundung des Salzstockes Gorleben. Vielmehr seien die Erkundungsarbeiten zügig fortzusetzen mit dem Ziel, eine abschließende Aussage über die Eignung des Standortes als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle treffen zu können. Auszubauen sei nach Abweisung der Klagen gegen den Planungsfeststellungsbeschluss auch der ebenfalls in Niedersachsen liegende "Schacht Konrad" als Endlager für schwach und mittel radioaktive Abfälle. Dies gelte besonders, da der Hauptteil aller für "Konrad" vorgesehenen Abfälle der öffentlichen Hand zuzurechnen sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_257/02
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