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16. Wahlperiode
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Haushaltsausschuss
Aufgaben und Arbeit

Der Haushaltsausschuss ist mit 41 ordentlichen Mitgliedern der größte aller 22 ständigen Ausschüsse. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den von der Bundesregierung jährlich vorzulegenden Entwurf des Bundeshaushalts (§ 95 GO-BT) federführend zu beraten.

Der Ausschuss setzt zu diesem Zweck für jeden Einzelplan des Haushalts (entspricht weitgehend den Geschäftsbereichen der Ministerien) Ausschussmitglieder von jeder Fraktion als Berichterstatter ein. Diese beschäftigen sich nach Vorlage des Haushaltsentwurfs intensiv mit den finanziellen Vorstellungen des jeweiligen Ministeriums. Vor der Beratung im Ausschuss führen die Berichterstatter mit den Fachministern und deren Verwaltungsspitzen sogenannte Berichterstattergespräche, deren Ergebnisse die wesentliche Grundlage für die Beratungen im Ausschuss darstellen. Der Ausschuss legt seinerseits dann zu jedem Einzelplan dem Plenum des Deutschen Bundestages eine separate Beschlussempfehlung vor.

Zudem hat der Haushaltsausschuss bei Finanzvorlagen, in der Regel Gesetzentwürfen, deren Vereinbarkeit mit dem laufenden und den künftigen Haushalten zu prüfen (§ 96 GO-BT).

Neben Finanzierungsfragen der internationalen Organisationen befasst sich der Haushaltsausschuss des Weiteren mit der Veräußerung oder mit dem Erwerb von Grundstücken und anderen Vermögenswerten durch den Bund.

Daneben kann der Haushaltsausschuss Einfluss auf die konkrete Verwendung von Haushaltsmitteln nehmen, indem er bei der Aufstellung des jährlichen Bundeshaushalts qualifizierte Sperren ausbringt, die bewirken, dass diese Mittel im laufenden Haushaltsjahr erst nach Zustimmung des Haushaltsausschusses ausgegeben werden dürfen. Der Ausschuss knüpft daran regelmäßig die Vorlage ausführlicher Berichte der Bundesregierung zu Mittelverwendung.

Vierteljährlich nimmt der Haushaltsausschuss die Berichte der Bundesregierung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie jährlich den Finanzplan zur Beratung entgegen.

Zu besonders wichtigen Themenbereichen holt der Ausschuss in öffentlichen Anhörungen Stellungnahmen von Experten ein, zu denen u. a. Wissenschaftler und Vertreter wirtschaftlich und gesellschaftlich betroffener Gruppen gehören.

Zur Entflechtung seiner eigenen Arbeit hat der Haushaltsausschuss den Rechnungsprüfungsausschuss und den Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union eingesetzt.

Nach parlamentarischem Brauch kommt der Vorsitz im Haushaltsausschuss immer einem Mitglied der Opposition zu. Hierin spiegelt sich sehr stark die hervorgehobene Kontrollaufgabe des Ausschusses gegenüber der Bundesregierung wider. In der 16. Wahlperiode bekleidet dieses Amt der FDP-Abgeordnete Otto Fricke.

Die E-Mail-Adresse des Haushaltsausschusses lautet: haushaltsausschuss@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a08/aufgaben
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