Ausschüsse
16. Wahlperiode
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Konstituierende Sitzung, Vizepräsident Solms (li) und Vorsitzender Wissmann
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Sonderrolle Europa
Der Europaausschuss sorgt dafür, dass der Bundestag in Brüssel und Luxemburg mitbestimmt. Als anerkannter Partner der Bundesregierung formuliert und setzt er deutsche Europapolitik durch. Er ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Ein direkter Austausch mit dem Europaparlament ist dank der Besonderheit des Ausschusses möglich, denn ihm gehören neben den Mitgliedern des Bundestages auch Europaabgeordnete an.
- Grußwort des Vorsitzenden
- Mitglieder
- Tagesordnungen
- Aufgaben und Arbeit
- Sekretariat
- Aufgaben des Sekretariats und des Europabüros
- Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a21/