Kindschaftsrecht
In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Reform des Kindschaftsrechts durchgeführt; das Gesetz ist im Juli 1998 in Kraft getreten.
In diesem Gesetz ist geregelt, daß die gemeinsame elterliche Sorge über die Ehescheidung hinaus beibehalten wird, daß hiermit die Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder bei beiden Eltern liegt. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge erfolgt nur dann, wenn ein Elternteil einen Antrag auf Alleinsorge stellt. Der Gesetzgeber ergreift mit diesem Gesetz Partei für das Kind und für Eltern, die elterlich sein wollen, und ihre eigenen Interessen zurückstellen, um das Kindeswohl zu garantieren. Es gab mit der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform einen Perspektivwechsel weg vom alleinigen Elternrecht mehr hin zu einem kindzentrierten Recht. Wir setzen uns dafür ein, daß Kinder offensiv an diesen Entscheidungen beteiligt werden.
Die Kinderkommission wird sich damit befassen, wie es ermöglicht werden kann, ein Leitbild zur gewaltfreien Erziehung in das Kindschaftsrecht aufzunehmen. Nur damit kann der noch immer weit verbreiteten Einstellung der Eltern-Kind-Beziehung als besonderem Gewaltverhältnis entgegengewirkt werden. Die Kinderkommission wird sich über die Praxis anderer Länder informieren, die im Hinblick auf die gesetzliche Verankerung gewaltfreier Erziehung bereits Erfahrungen gemacht haben (Skandinavien; Österreich).