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14. Wahlperiode
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Integration behinderter Kinder

Behinderten Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern, ist sowohl ein Gebot mitmenschlicher Solidarität als auch Auftrag unserer Verfassung. Wir müssen die Rahmenbedingungen für Chancengleichheit zwischen Behinderten und Nichtbehinderten schaffen. Es gilt, nichtbehinderte Kinder nicht auszugrenzen, sondern vorbehaltlos Schranken zu beseitigen. Besondere Bedeutung erhält dabei die Integration im Kindergarten und im Bildungsbereich. Die Chancen für eine erfolgreiche Integration sind hier deshalb besonders groß, weil der unbefangene und unkomplizierte Umgang, wie er für die Situation im Kindergarten in der Regel typisch ist, Vorurteile und Scheu erst gar nicht entstehen läßt.

Rahmenbedingungen sind zu schaffen, die die integrative Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder ermöglicht und fördert. Dabei ist zu denken an die Ausstattung von Räumen, Spielgeräten, Fachberatung, Vorbereitung aller Beteiligten, Weiterbildung von Erziehern sowie die Sicherstellung von therapeutischen und heilpädagogischen Angeboten.

Integrative Betreuungsangebote sind zu fördern bzw. zu entwickeln, z.B.

Wir stellen trotz kontinuierlicher Steigerung der Angebote erhebliche quantitative und qualitative Unterschiede zwischen den Bundesländern fest. Diese müssen abgebaut werden bzw. beseitigt werden.

Integration im schulischen Bereich bedeutet zum einen ein angemessenes Bildungsangebot für behinderte Kinder, zum anderen eine spezielle Förderung, die es den behinderten Kindern ermöglicht, die Bildungsziele der allgemeinen Schulen erreichen zu können.

Die Kinderkommission wird sich mit den Themen eines schrittweisen Ausbaus der schulischen und außerschulischen Unterstützungssysteme, deren Koordination und der Entwicklung einer einheitlichen Gesamtstruktur befassen, um behinderten Kindern sowie ihren Familien angemessen helfen zu können.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_a_06
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