Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AUSSCHÜSSE > Archiv > Familie, Senioren, Frauen und Jugend > Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder >
14. Wahlperiode
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Kinder haben Rechte!

Grafik: Es ist nicht leicht, ein Stachelschwein zu streicheln!



Wie wird überhaupt ein Gesetz gemacht?

Julia: He KiKo, weißt du wie ein Gesetz gemacht wird? Dein Vater arbeitet doch jeden Tag im Bundestag!
1. Zuerst wird das Gesetz vorgeschlagen.
2. Dann wird der Gesetzentwurf vorgelegt und besprochen. Im Amtsdeutsch heißt das 1. Lesung.
3. Dann beraten die Fachleute der Fraktionen in den verschiedenen Ausschüssen über den Gesetzentwurf. Sie machen Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.
4. Dann kommen die 2. und 3. Lesung im Bundestag.
5. Wenn alle Beratungen abgeschlossen sind, erfolgt die Abstimmung.
6. Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag zustimmt, gibt es das Gesetz.
7. Im Gesetzblatt wird das neue Gesetz verkündet. Damit tritt es in Kraft. Julia : Klingt ja todlangweilig.
Das stimmt überhaupt nicht. Mein Pa ist manchmal ganz schön fertig, weil die Abgeordneten oft alle durcheinander reden und streiten. Und wenn's zu heiß hergeht und die Beschimpfungen nur so durch die Luft fliegen, kriegen die Abgeordneten eine Verwarnung von Wolfgang Thierse, dem Bundestagspräsidenten.
Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_khr04
Seitenanfang
Druckversion