> Dossier > Geschichte des Bundestages
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Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Wie ein Schock drückt sich im Herbst 1973 die Ölkrise in das Bewusstsein. Im Krieg mit Israel haben die arabischen Staaten die Erdöllieferungen an die westlichen Staaten gedrosselt, um deren proisraelische Haltung zu erschüttern. Binnen kürzester Zeit vervierfacht sich der Rohölpreis. Die Bürger unternehmen Hamsterkäufe. Innerhalb weniger Tage berät und beschließt der Bundestag ein Energiesicherungsgesetz, auf dessen Grundlage die Regierung an vier Sonntagen das Autofahren untersagt und die Höchstgeschwindigkeit generell auf 100 Stundenkilometer begrenzt. Immer wieder drehen sich Aktuelle Stunden des Parlaments in diesen Jahren um die Krisensituation.
Auch das bundesdeutsche Wirtschaftswachstum stagnierte schlagartig. Die Preise, vor allem die von Benzin, und die Arbeitslosenrate steigen. Es wurde klar, in welchem Maße der Westen vom Öl abhängig war, und es schien geboten, nach alternativen Formen der Energiegewinnung zu suchen. Die Bundesregierung erlässt ein Energieprogramm, nach dem der Erdölverbrauch zugunsten einheimischer Energieträger wie Kohle gedrosselt, die Nutzung der Kernenergie ausgebaut und durch rationellere Nutzung Energie eingespart werden sollte. Der als Folge der Ölkrise forcierte Ausbau der Kernenergie führt zu intensiven Auseinandersetzungen um die Sicherheit der Technik. Immer größere Bedeutung bekommen die Enquete-Kommissionen, mit deren Hilfe der Bundestag tief in die jeweilige Materie eindringt.
Der Staat wird in diesen Jahren auch durch terroristische Gewalt herausgefordert. „Als ich 1972 in den Bundestag kam, gab es keine Bewachung, keine Sicherheitskräfte“, hebt beispielsweise Manfred Carstens (CDU/CSU) hervor. „Wer seinen Abgeordneten besuchen wollte, ging durch die Eingangstür und kam ins Büro.“ Die Sicherheitsvorkehrungen wurden im Laufe der Zeit erhöht.
Der Bundestag ringt um die Gratwanderung zwischen individueller Freiheit und Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft – bei ausgebauter parlamentarischer Kontrolle. Bundeskanzler Helmut Schmidt, seit Mai 1974 Nachfolger des in der Guillaume-Spionage-Affäre zurückgetretenen Kanzlers Willy Brandt, zeigt mit den Spitzen der Bundestagsfraktionen, dass die Demokraten über allen Parteienstreit in den Grundsatzfragen zusammenstehen.
Text: Gregor Mayntz
Foto: picture-alliance
Erschienen am 14. Februar 2005
Aktuelle Stunde: Die 1965
eingeführte Aktuelle Stunde ist eine besondere Debattenform,
die es dem Bundestag ermöglicht, wichtige Themen
außerhalb der feststehenden Tagesordnung schnell aufzugreifen.
Aktuelle Stunden können durch Beschlüsse des
Ältestenrats oder auf Verlangen einer Fraktion zustande
kommen. Für eine lebendige Auseinandersetzung sorgen die
höchstens fünf Minuten langen Kurzbeiträge.
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Enquete-Kommission: In den
ersten Wahlperioden übernahmen Enquete-Kommissionen (Enquete
von „inquirere“ = nachforschen) die Aufgabe von
speziellen Untersuchungsgremien. Ab 1970 versteht der Bundestag
darunter Kommissionen, die je zur Hälfte aus Abgeordneten und
Wissenschaftlern zusammengesetzt sind und über viele Monate
hinweg wichtigen Fragen nachgehen. Sie fertigen Zwischen- und
Endberichte und bereiten damit Beschlüsse des Bundestages vor.
In den 70er und 80er Jahren etwa zur Gleichberechtigung, zur
Zukunft der Kernenergie, zu den Gefahren von HIV/AIDS, zu Risiken
der Gentechnologie oder zum Schutz der Erdatmosphäre.
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Parlamentarische Kontrolle:
Das seit 1956 eher informell gebildete Vertrauensmännergremium
wird 1978 durch eine Parlamentarische Kontrollkommission für
die Nachrichtendienste mit gesetzlich geregelten, weitreichenden
Befugnissen abgelöst. Danach muss die Regierung den
gewählten Mitgliedern des Gremiums über die Arbeit des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen
Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes umfassend
Auskunft geben. Seit 1999 nimmt das Parlamentarische
Kontrollgremium die Aufgabe wahr.
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