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Nr. 03-04 / 19.01.2004
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Strom aus Wasserkraft stärker stützen und bei der Windenergieförderung abbremsen

Koalition will Erneuerbare-Energien-Gesetz ändern

Der Strom aus Wasserkraftanlagen soll stärker gefördert werden. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Koalition (15/2327), mit dem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden soll. Darüber hi-naus werden bessere Bedingungen für die Biomasse und für die Geothermie (Erdwärme) angestrebt, während die Vergütung für Strom aus Windkraftanlagen zurückgefahren werden soll.

SPD und Bündnisgrüne haben sich vorgenommen, den Anteil regenerativer Energien an der Stromgewinnung von derzeit 8 Prozent auf 12,5 Prozent im Jahre 2010 und mindestens 20 Prozent im Jahre 2020 zu erhöhen. Zu diesem Zweck wollen die Abgeordneten die Förderung regenerativer Energiegewinnung noch gezielter gestalten.

Vergütungssätze erhöhen

Im Einzelnen soll künftig auch Strom aus großen Wasserkraftanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von fünf bis zu 150 Megawatt in den Vergütungsmechanismus einbezogen werden.

Die Fraktionen schreiben, für die Erzeugung von Strom aus Biomasse in kleineren Anlagen, die mit Industrie- und Waldholz befeuert werden, seien die bisherigen Vergütungssätze des EEG für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend. Für die Biomasse werde deshalb eine neue Stufe bei 150 Kilowatt mit einer maßvoll erhöhten Vergütung eingeführt. Die Vergütungssätze sollen auch erhöht werden, soweit der Strom ausschließlich aus Pflanzen und Pflanzenbestandteilen oder aus Gülle gewonnen wird.

Für Strom aus Geothermie sollen den Angaben zufolge zwei weitere Leistungsklassen bei fünf und zehn Megawatt mit höheren, aber künftig degressiv ausgestalteten Vergütungssätzen eingeführt werden. Weiter heißt es, die Vergütung für Windenergieanlagen an Land werde gesenkt und den wirtschaftlichen Bedingungen angepasst.

Gleichzeitig wollen die Abgeordneten die Bedingungen für die Nutzung der Windenergie auf See verbessern. So soll der erhöhte Anfangsvergütungssatz mindestens für zwölf statt bisher neun Jahre gewährt werden, wenn die Anlage bis 2010 in Betrieb geht. Zur Solarenergie heißt es, die sich bislang aus dem EEG errechnende Vergütung für Strom aus Anlagen in Gebäuden werde erhöht und die Vergütung für Anlagen auf Bodenstandorten erweitert.

Zu den finanziellen Auswirkungen wird im Gesetzentwurf festgestellt, es würden anspruchsvolle Anreize gesetzt, die Kosten zu senken und die Wirkung zu verbessern. Ziel sei, die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien mittelfristig zu erreichen, damit sie sich allein auf dem Markt tragen können. Die Vergütungssätze für die meisten erneuerbaren Energien würden in Folge der Degressionsregelungen bereits seit dem Jahre 2002 nominal sinken.

Zur Bilanz des bisherigen EEG erklären die Parlamentarier, dieses Gesetz zähle zu den zentralen Elementen der Energiepolitik der Regierung. Die Regelungen hätten in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bewirkt. Dies gelte vor allem für die Windenergie, aber auch für die Biomasse, Solarenergie, Wasserkraft und Geothermie. So sei der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 4,6 Prozent im Jahre 1998 auf rund acht Prozent im Jahre 2003 gestiegen.

Neue Arbeitsplätze geschaffen

Das EEG habe darüber hinaus dazu beigetragen, so der Entwurf weiter, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Industriezweige zu entwickeln. So seien Branchenangaben zufolge im Bereich der Windenergie im Jahre 2002 rund 40.000 Personen, in der Biobranche rund 50.000 Personen, in der Photovoltaik etwa 10.000 und im Bereich der Wasserkraft mehrere tausend Personen tätig gewesen. Aus umwelt- und klimapolitischer Sicht besonders bemerkenswert seien die durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesparten Emissionen. So seien im Jahre 2002 etwa 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid in Folge des EEG eingespart worden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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