Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 05-06 / 02.02.2004
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bob

Mit Kronzeugenregel gegen Verbrechen

Unionsinitiative
Recht. Da das Kronzeugengesetz 1999 nicht verlängert worden ist und nach den Erfahrungen der Praxis das geltende Recht oftmals nicht ausreiche, sehen sich die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion zu der Forderung nach einer gesetzlichen Kronzeugenregelung motiviert und haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem zur Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und internationaler Terrororganisationen dienen soll (15/2333).

Terrorismus und Organisierte Kriminalität sind nach Auffassung der größten Oppositionsfraktion durch ein hohes Maß an Konspiration geprägt. Vielfach können die Verflechtungen nur aufgebrochen werden, wenn aussagewilligen Beteiligten ein Anreiz zur Kooperation geboten wird.

Aus diesem Grunde will die CDU/CSU die Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten wieder einführen. Hinzu gekommen sei, dass nahezu die gesamte Praxis nachdrücklich fordere, "Kronzeugenregelungen"zu schaffen, mit denen dem Anliegen einer effektiven Verfolgung und Ahndung namentlich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus unter Wahrung rechtsstaatlicher Belange Rechnung getragen werden könne.

Das Fehlen einschlägiger Regelungen habe sich als "gravierende Lücke" erwiesen, erklären die Abgeordneten der Union. Jüngste Erfahrungen in Verfahren gegen islamistische Terroristen hätten erneut bestätigt, dass Kronzeugenregelungen zur Bekämpfung des immer bedrohlicher werdenden Terrorismus unerlässlich seien. Neben der Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes möchte die CDU/CSU-Fraktion so genannte bereichsspezifische Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie beispielsweise Bandendiebstahl oder Erpressung schaffen. Danach kann eine Strafe gemildert oder gegebenfalls sogar ganz von Strafe abgesehen werden, wenn der Beteiligte dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Beitrag hinaus aufgedeckt werden konnte.

Darüber hinaus solle es dem Täter zugute kommen, wenn er freiwillig sein Wissen so rechtzeitig offenbart, dass bestimmte schwere Straftaten, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden können.

Der Entwurf der CDU/CSU enthält außerdem ein Wiederaufnahmeverfahren gegen "Kronzeugen", die sich Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben. Einem derart missbräuchlichen Verhalten von "Kronzeugen" müsse effektiv entgegengewirkt werden, heißt es.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.