Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 05-06 / 02.02.2004
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Übergangsfrist bis Ende 2004 verlängert

Alt-Sportanlagen

Finanzen. Der Bundestag hat sich am 29. Januar mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dafür ausgesprochen, die Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von älteren Sportanlagen um ein Jahr zu verlängern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2132) nahm er auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag (15/2414) in geänderter Fassung an.

Der Bundesfinanzhof hatte im Jahr 2001 entschieden, dass die Vermietung von Sportanlagen eine einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellt. Für die Betreiber von alten Sportanlagen können sich aus der aufgrund des Urteils erforderlichen Umsatzbesteuerung Nachteile ergeben, heißt es im Änderungsantrag von SPD und Bündnisgrünen. Das Gesetz zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen aus dem Jahre 2002 enthielt eine Übergangsregelung für die Betreiber dieser Anlagen.

Danach bestand bis Ende 2003 die Möglichkeit, die Umsätze aus der Nutzungsüberlassung solcher Anlagen weiterhin in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Überlassung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen. Der Bundesrat hatte in seinem Gesetzentwurf beantragt, diese Übergangsfrist um zwei weitere Jahre bis Ende 2005 zu verlängern. Die Bundesregierung hatte dies in ihrer Stellungnahme jedoch abgelehnt. Die nun empfohlene Verlängerung um nur ein Jahr bis Ende 2004 stellt somit einen Kompromiss dar. Die Opposition hatte sich der Bundesratsforderung angeschlossen. Die Steuermindereinnahmen aufgrund der Verlängerung werden auf 90 Millionen Euro beziffert.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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