Die Bundesregierung soll sich darüber hinaus dafür aussprechen, dass die USA die Gefangenen zumindest so lange als Kriegsgefangene behandelt, bis ein zuständiges Gericht ihren Status nach dem Völkerrecht festgestellt hat. Deutschland müsse darauf hinwirken, dass sich die humanitäre Lage der Häftlinge verbessert.
Ferner soll die Regierung gegenüber den USA darauf dringen, dass bei der Behandlung der Kriegsgefangenen die humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden. Die Bundesrepublik müsse die Arbeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes unterstützen und sich dafür einsetzen, dass auch andere Hilfsorganisationen Zutritt zu den Gefangenen erhalten.
Faires Gerichtsverfahren gefordert
Der Bundestag fordert ferner von der US-Regierung, dass das Recht jedes einzelnen Gefangenen in Guan- tanamo Bay auf ein faires und freies Gerichtsverfahren unter Beachtung der grundlegenden Rechtsgarantien erhalten bleiben müsse. Gemeinsam mit anderen Staaten solle Deutschland darauf hinarbeiten, dass der rechtliche Status der Inhaftierten in Guantanamo Bay im Sinne der einschlägigen Normen des Genfer Abkommens von 1949 so schnell wie möglich von einem zuständigen Gericht geklärt wird.
Für die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten der Gefangenen in Guan tanamo Bay plädierte auch die FDP in einem eigenen Antrag (15/2175). Dieser wurde auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (15/2768) mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen des Hauses am gleichen Tag abgelehnt.
In einem vom Plenum mit Koalitionsmehrheit angenommen Antrag von SPD und Bündnisgrünen zur 60. Tagung der Menschenrechtskommission (MRK) der Vereinten Nationen in Genf (15/2755) heißt es, der Bundestag müsse entschieden dafür eintreten, dass im Reformprozess der MRK die Befassung mit der Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern "uneingeschränkt beibehalten bleibt". Die Bundesregierung müsse alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit Länder-Resolutionen nicht zu konfrontativen Blockbildungen und entsprechendem Abstimmungsverhalten führen. In diesem Jahr seien es vor allem die Situation in Tschetschenien (Russische Föderation), in der Volksrepublik China, in Guatemala, in Simbabwe, in Israel und den besetzten Gebieten und im Iran, die zur Besorgnis Anlass gäben.
Außerdem solle die Bundesregierung auch bei der diesjährigen MRK "unmissverständlich" klarstellen, dass der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht von Verpflichtungen zwischen den Staaten entbindet und nicht als Rechtfertigung für die Relativierung menschenrechtlicher Standards dienen darf. Die Regierung müsse darauf dringen, dass die Empfehlungen der im Vorjahr verabschiedeten Resolution zum Menschenrechtsschutz bei der Terrorismusbekämpfung systematisch umgesetzt werden. Gemeinsam mit den Partnern in der EU müsse der eingeleitete Reformprozess im Sinne einer Stärkung der MRK-Mechanismen vorangetrieben werden.
CDU/CSU und FDP fanden, die 60. Sitzung der MRK sei "kein Anlass für selbstzufriedene Jubiläumsfeierlichkeiten". Wie es in einem vom Bundestag mit der Stimmen der Koalition abgelehnten Antrag (15/2741) heißt, hätten die letzten Tagungen der MRK eine "ernste Krise" der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen deutlich werden lassen. Eine zunehmende Nord-Süd-Konfrontation, in deren Rahmen Kritik an Menschenrechtsverletzungen generell als westliches Hegemoniestreben zurückgewiesen werde, und immer fragwürdigere "Koalitionen" von Staaten, die vor allem darauf bedacht seien, eine kritische Diskussion des eigenen Verhaltens zu verhindern, hätten beispielsweise dazu geführt, das wichtige Instrument der "Länderresolution" massiv zu schwächen.
Oppositionsanträge wurden abgelehnt
Internationale Menschenrechtspolitik sei ein wesentlicher Beitrag zur internationalen Sicherheitspolitik. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, bedürfe die MRK dringend einer Reform. Arbeitsweise und Mechanismus müssten überprüft und umgestaltet werden. Als Koordinator der westlichen Regionalgruppe müsse die Bundesregierung für ein koordiniertes, effizientes und gut vorbereitetes Vorgehen sorgen. Abgelehnt wurde auch auf Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (15/2509) ein Antrag der FDP (15/2174), der sich für eine Reform und Stärkung der MRK aussprach.
Der Bundestag wies ferner einen Antrag der Oppositionsfraktionen (15/2152) auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (15/2715) zurück. Darin hatten CDU/CSU und FDP sich dafür ausgesprochen, den Friedensprozess im Sudan zu unterstützen, damit die nach wie vor zahlreichen nicht gelösten Probleme geregelt werden können. bob