Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 20 / 10.05.2004
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Egon C. Heinrich

Obergrenze der Ausgaben wird 2005 nicht voll ausgeschöpft

Erster Haushaltsplan für das Europa der 25
Wenige Tage vor dem offiziellen Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union hat die Europäische Kommission in Brüssel den Haushaltsvorentwurf der Union für das Jahr 2005 angenommen. Es ist der erste Haushaltsplan für ein volles Jahr der erweiterten Union. Der Entwurf der Kommission muss nun vom Rat, also von den 25 Regierungen, und vom Europäischen Parlament beraten werden. Mit der endgültigen Verabschiedung wird erst für November oder Dezember dieses Jahres gerechnet.

Im Vorfeld kommt es meist zu Auseinandersetzungen zwischen Rat und Parlament über die Höhe einiger Ausgabenposten. Dabei fordert das EP meist höhere Ausgaben, was auf den Widerstand des Rates oder zumindesten derjenigen Länder stößt, die Nettozahler zum EU-Haushalt sind. Die für den EU-Haushalt zuständige deutsche EU-Kommissarin Michaele Schreyer konnte bei der Präsentation des Entwurfs in Brüssel darauf hinweisen, dass die Kommission in ihrem Entwurf den Finanzrahmen nicht voll ausgeschöpft habe; das im Entwurf vorgesehene Ausgabenvolumen von 109,5 Milliarden Euro entspricht 1,03 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der 25 EU-Länder. Der in der Agenda 2000 festgelegte Finanzrahmen hätte jedoch einen Höchstwert von 1,08 Prozent des BNE erlaubt. Der Mittelansatz des Entwurfs liegt damit um 4,7 Prozent unter der vereinbarten Obergrenze. Die Erhöhung der Ausgaben um 9,7 Mrd. Euro oder rund 9 Prozent ist vor allem bedingt durch folgende Faktoren:

- Die vollständige Integration der zehn neuen Mitgliedstaaten in die EU 3,9 Milliarden Euro);

- Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (1,3 Milliarden Euro) ;

- verstärkte Inanspruchnahme der EU-Strukturfonds (2,7 Milliarden Euro).

Auf diese drei Faktoren entfallen rund 80 Prozent der Aufstockung bei den Zahlungsermächtigungen. Daneben gibt es in der EU einen Haushaltsplan für sogenannte Verpflichtungsermächtigungen. Dabei handelt es sich um die effektiven jährlichen Ausgaben sowie um die sich auf mehrere Jahre erstreckenden Zahlungsverpflichtungen. Im Haushaltsjahr 2005 kann die EU Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 117,2 Milliarden Euro eingehen; dies enspricht einem Anstieg um 5,22 Prozent gegenüber 2004; damit verbleibt ein Spielraum von 2,4 Milliarden Euro bis zur Obergrenze 2004. Von den 117,2 Milliarden Euro wird die Kommission rund 114,87 Milliarden verwalten, 2,35 Milliarden sind für die übrigen Organe der EU vorgesehen.

Mit 50,7 Milliarden Euro ist die Landwirtschaft wieder der Sektor mit den höchsten Ausgaben im EU-Haushalt. Der Anstieg der Agrarausgaben um 4,42 Milliarden Euro oder 8,3 Prozent ist größtenteils bedingt durch die Erweiterung und durch die Reform der Agrarpolitik. Rund 240 Millionen Euro enstehen durch den Euro-Dollar-Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,25 US-Dollar. Der tatsächliche Kurs des Dollars an den Devisenmärkten ist bekanntlich niedriger. Für die Entwicklung des ländlichen Raums sind 6,8 Milliarden Euro vorgesehen. Für die Strukturfonds der EU (Regional- Sozial und Kohäsionsfonds ) sind Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 42,4 Milliarden Euro und Zahlungsermächtigungen von 35,4 Milliarden Euro eingeplant. Die Erhöhung bei den Zahlungen um 14,8 Prozent wird verursacht durch die Verdoppelung der Aufwendungen zugunsten der neuen Mitgliedstaaten. Aufgrund seiner günstigen wirtschaftlichen Entwicklung wird Irland künftig nicht mehr aus dem Kohäsionsfonds gefördert. Für den Forschungsbereich sind Zahlungsverpflichtungen in Höhe von rund 5 Milliarden Euro veranschlagt . Für Bildung und Kultur sind 885 Millionen Euro eingeplant. Im Bereich der Außenbeziehungen ist ein Finanzierungsvolumen von 5,2 Milliarden Euro vorgesehen, was dem Niveau des Haushalts 2004 entspricht. Unter den vielfältigen Hilfen der EU sind besonders zu erwähnen:

- 200 Millionen Euro für den Irak,

- 554 Millionen Euro für den Wiederaufbau im Balkan,

- 436 Millionen Euro für Nahrungsmittelhilfe,

- 259 Millionen Euro für Nordzypern für einen Zeitraum von drei Jahren; es handelt sich um jene Summe, die bei einem Beitritt beider Landesteile zur Unterstützung der nördlichen Region vorgesehen war.

- Zur Unterstützung von Afghanistan sind 193 Millionen vorgesehen. Zum Aufbau dieses Landes hat die EU für einen Zeitraum von fünf Jahren Hilfen in Höhe von einer Milliarde Euro zugesagt.

- Im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftspolitik enthält der EU-Haushalt 1,07 Milliarden für den Mittleren Osten und die südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers (Programm MED).

Zu erwähnen wäre noch, dass die Türkei im Rahmen der "Heranführungsstrategie" eine Hilfe von 300 Millionen Euro erhält. Für Bulgarien und Rumänien sind 1,5 Milliarden vorgesehen sowie 50 Millionen für den Abbau von Atomkraftwerken.

Die zehn neuen Mitgliedstaaten werden 2005 finanzielle Leistungen aus dem EU-Haushalt von insgesamt 10,3 Milliarden Euro erhalten. Dies entspricht 9,4 Prozent des Ausgabenvolumens. Andererseits leisten die Länder Zahlungen zum EU-Haushalt von rund 5,5 Milliarden Euro, so dass sie netto rund 5 Milliarden aus Brüssel bekommen werden. Auf die neuen Länder entfallen von den 450 Millionen Einwohnern der erweiterten EU 75 Millionen oder knapp 17 Prozent.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.