Wirtschaft und Arbeit. Das so genannte Hartz-IV-Gesetz (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) soll nach dem Willen der FDP erst am 1. Januar 2006 und nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Das Gesetz sieht die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsbezieher in einem neuen Leistungssystem - der Grundsicherung für Arbeitssuchende - vor.
In einem Antrag (15/3105) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben, weil aus ihrer Sicht die rechtlichen, finanziellen, technischen und personellen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. So fehle zurzeit den Kommunen die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes II notwendigen Datensätze an die Bundesagentur für Arbeit. Auch seien für die Kommunen noch keine verlässlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung geschaffen worden. Die Kommunen befürchteten finanzielle Mehrbelastungen in Milliardenhöhe. Die auf die Städte und Gemeinden zukommenden Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose werden deutlich höher ausfallen als noch bei den Verhandlungen zum Hartz-IV-Gesetz zu Grunde gelegt.