Finanzen. Die Bundesregierung plant zusätzliche Aufsichtsvorschriften für Finanzkonglomerate. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/3641) vorgelegt. Unter Finanzkonglomeraten werden dabei Finanzgruppen verstanden, die ihre Dienstleistungen und Produkte in verschiedenen Finanzbranchen anbieten. Bislang unterliegen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen, die Teil eines solchen Konglomerates sind, keiner gruppenweiten Beaufsichtigung. Dies gelte besonders für die Solvabilität (Verhältnis zwischen Prämien und Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits) und die Risikokonzentration innerhalb des Konglomerats, aber auch für gruppeninterne Transaktionen, für das interne Risikomanagement und für die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleitung. Gerieten Finanzkonglomerate in finanzielle Schwierigkeiten könnte dies die Stabilität des Finanzsystems gefährden. vom