Gesundheit und Soziale Sicherung. Der Unfallschutz für ehrenamtlich Tätige wird verbessert: Bei Enthaltung der FDP hat der Bundestag hierzu am
29. Oktober einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in geänderter Fassung (15/3439) angenommen. Damit folgte das Parlament der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (15/4051).
Vorangegangen war eine Kontroverse bei der abschließenden Beratungsrunde im Ausschuss am
27. Oktober, als die Fraktionen die Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf diskutierten. Diese beinhalten neue Zuständigkeitsregelungen bei Unternehmen der öffentlichen Hand.
Laut Gesetz wird der Unfallversicherungsschutz nun für Personen eingeführt, die in privatrechtlichen Organisationen im Auftrag oder mit Zustimmung von öffentlich-rechtlichen Institutionen arbeiten. Die Regelung gilt darüber hinaus für ehrenamtlich Tätige von Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, ehrenamtliche Helfer in Rettungsunternehmen, Auslandslehrer und Personen, die bei internationalen Organisationen arbeiten sowie Ortskräfte, die Tätigkeiten bei deutschen Einrichtungen im Ausland ausüben. Gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen erhalten die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung.
Gleichzeitig wird die grundsätzliche Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften abgeschafft und eine generelle Zuständigkeit der öffentlichen Unfallkassen für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung oder ausschlaggebendem öffentlichen Einfluss festgelegt. Dies soll laut Gesetz auch dann gelten, wenn nur eine mittelbare öffentliche Beteiligung an dem Unternehmen besteht und wenn das Unternehmen erwerbswirtschaftlich betrieben wird.
Auch wenn sich alle Fraktionen in der Zielsetzung einig waren, den Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte zu verbessern, lösten die im Kompromiss mit den Bundesländern ausgehandelten Änderungen bei Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen öffentlichen Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften den Widerspruch der Oppositionsfraktionen im Gesunheitsausschuss aus. In getrennten Entschließungsanträgen legten sie daher ihre Positionen dar. Die generelle Übernahme von privatrechtlich organisierten Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung in die öffentlichen Unfallkassen führe zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen bis hin zur Existenzbedrohung, so die Argumente der Union und der Liberalen. Negative Konsequenzen befürchteten die Fraktionen beim Lastenausgleichsverfahren der Berufsgenossenschaften.
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung würden sich infolge der Novelle nicht am Lastenausgleich beteiligen, wenn die öffentlichen Unfallkassen für sie zuständig seien. Es sei ein Fehler, das Gesetz mit sach- und fachfremder Materie zu überfrachten, kritisierte die Opposition weiter. Stattdessen sollte man sich auf die eigentliche Sachfrage konzentrieren, in der Einigkeit bestehe.
Konkret forderte die Union in ihrem Entschließungsantrag die Regierung auf, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine umfassende und nachhaltige Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen und dabei insbesondere die Frage der Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung zu klären. Hierzu sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Das Konzept solle spätestens bis zum Frühjahr 2006 vorgelegt werden.
Die Liberalen forderten ihrerseits einen Gesetzentwurf der Regierung mit einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten. Ein Regierungsvertreter wies in diesem Zusammenhang auf Verhandlungen mit den Ländern hin. Das Gesetz sei zustimmungspflichtig im Bundesrat, und in den Ländern herrsche eine andere Interessenslage.
Die Regierungsfraktionen sahen hingegen keinen akuten Handlungsbedarf und lehnten die Anträge der Opposition ab. Diese lehnte ihrerseits einen Entschließungsantrag der Koalition ab, in dem die Regierungsfraktionen die Einsetzung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung fordern. bes