Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 46 / 08.11.2004
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Wettbewerb hat sich weiter verschärft

Raststätten und Autohöfe
Verkehr und Bauwesen. Nach Einschätzung der Bundesregierung hat sich der Wettbewerb zwischen den Autobahnraststätten und den neben der Autobahn liegenden Autohöfen verschärft. Gleichzeitig sei dabei aber auch das Angebot besser geworden, heißt es in ihrer Antwort (15/4013) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU (15/2620).

An den Bundesautobahnen seien 431 bewirtschaftete Rastanlagen mit 375 Tankstellen, 390 Raststätten und 55 Motels sowie 1.520 unbewirtschaftete Rastanlagen mit oder ohne WC-Gebäude in Betrieb. Die Entwicklung sei seit der Privatisierung der Tank&Rast AG im Jahre 1998 positiv verlaufen.

Die deutschen Servicebetriebe seien im Begriff, sich in der Qualität des Angebotes nach langen Jahren wieder an die Spitze in Europa zu setzen. Die Regierung macht deutlich, dass die konjunkturelle Lage, die in der Gastronomie zu erheblichen Umsatzrückgängen geführt habe, auch an der Autobahn Auswirkungen zeige. Vor diesem Hintergrund schätze sie die wirtschaftliche Lage der Pächter als angespannt ein. Im Übrigen unternehme sie große Anstrengungen, die Parkplatzkapazitäten auf den bewirtschafteten Rastanlagen auszubauen.

Wie es weiter heißt, sind an den Autobahnen insgesamt 143 Autohöfe ausgeschildert. Daneben gebe es weitere, nicht ausgeschilderte Autohöfe sowie zahlreiche Tankstellen, Gasthäuser und Hotels in der Nähe von Autobahnanschlussstellen. In allen Autobahnrastanlagen gebe es insgesamt mehr als 21.000 Lkw-Parkplätze sowie etwa 19.000 Lkw-Parkplätze in Autohöfen.

Allerdings sei bekannt, dass es trotz dieser hohen Zahlen zu Engpässen an den Rastanlagen komme. Die erforderlichen Lkw-Stellplätze zur Einhaltung der Ruhezeiten der Fahrer könnten nicht allein an den Autobahnen bereitgestellt werden. Die Regierung stellt in der Antwort ferner fest, dass die Müllsituation an den Rastanlagen teilweise "unbefriedigend" ist. Der Müll werde nach wie vor nicht in die dafür vorgesehenen Behälter gefüllt. Auch komme es immer wieder in betriebsschwachen Zeiten zum Abkippen von teils gesondert angefahrenem Hausmüll und sogar von gewerblichem Müll.

Zurückgegangen ist nach Einführung der Pfandpflicht das achtlose Wegwerfen von Einweg-Getränkepackungen. Für das Einsammeln und Wegfahren des wild entsorgten Mülls entstünden dem Bund jährlich Kosten von 25 Millionen Euro, heißt es weiter.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.