Recht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für die Fälle vorzulegen, in denen die Anerkennung einer Vaterschaft lediglich dem Zweck dient, eine deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Die CDU/CSU führt in einem Antrag (15/4028) aus, hochschwangere Frauen ohne Chance auf ein Asyl- und Aufenthaltsrecht brächten in Deutschland ihr Kind zur Welt, wobei ein deutscher Mann unmittelbar vor oder nach der Geburt die Vaterschaft anerkennt
Mit der Anerkennung durch einen Deutschen erwerbe das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. In diesen Fällen sei weder eine biologische noch eine soziale Vater-Kind-Beziehung vorhanden. Eine Überprüfung durch die staatlichen Stellen könne nicht stattfinden, da eine Anfechtung der Vaterschaft durch Behörden nicht möglich ist, erklärt die CDU/CSU-Fraktion.
Die Mütter erhalten in der Folge ein Aufenthaltsrecht. Das gleiche gelte für etwaige weitere Kinder, die nach Deutschland nachreisen dürfen. Darüber hinaus erlangten alle Beteiligten einen Anspruch auf Sozialhilfe. Die zuständigen Behörden der Länder, so argumentiert die Union, müssten ein Anfechtungsrecht bezüglich der Vaterschaft in solchen Fällen erhalten, in denen es Hinweise gibt, dass lediglich Aufenthaltstitel oder Sozialleistungen erschlichen werden sollen.
Die Fraktion weist darauf hin, seit 2001 nehme die Zahl der Missbrauchsfälle stetig zu. Allein im Zeitraum von Frühjahr 2003 bis zum Frühjahr 2004 hätte die Zahl der Verdachtsfälle des Leistungsmissbrauchs und der Erschleichung von Aufenthaltstiteln bundesweit 1.694 betragen. Ausländische schwangere Frauen oder Mütter, denen die Ausweisung drohe, suchten gezielt Sozialhilfe beziehende Deutsche auf, um diese dazu zu bewegen, die Vaterschaft für ein Kind anzunehmen, das diese nicht gezeugt haben.
Zudem lasse sich feststellen, dass immer stärker professionelle Schleuserbanden in der organisierten Vermittlung von "Vaterschaften" ein neues und lukratives Geschäftsfeld entdeckten, da hier mit geringem Risiko sehr hohe Profite zu erzielen seien. Auf die anerkennenden Väter kämen mangels finanzieller Leistungsfähigkeit keinerlei Unterhaltsverpflichtungen und somit keine materiellen Nachteile zu. Auch strafrechtliche Konsequenzen brauchten sie bislang nicht zu fürchten. Anders als bei der Scheinehe sei die Anerkennung nichtleiblicher Kinder aus sachfremden Motiven legal.
Besonders verheerend, so die CDU/CSU, seien die Folgen für die betroffenen Kinder. Die Anerkennung durch den "falschen" Vater vereitele ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung und Umgang mit dem leiblichen Vater.