Das Parlament
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Nr. 05-06 / 31.01.2005
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Unnötige Vorschriften abschaffen

Initiative des Bundesrates

Umwelt. Mit einem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau (15/4646) will der Bundesrat in einer Vielzahl von Lebensbereichen unnötige Vorschriften abschaffen und gesetzliche Anforderungen lockern.

Die Länderkammer hat dazu 25 Artikel vorgelegt, wonach vorgesehene Änderungen in Gesetzen und Verordnungen von Adoptionsvermittlung und Asylgesetzgebung über Jugendarbeitsschutz und Sozialgesetzgebung bis zu Tierschutz, Umweltverträglichkeit, Wasserhaushalt oder Weinüberwachung reichen. Der Bürokratieabbau soll durch Wegfall von Vorschriften (bei Transportgenehmigung und Abfallbilanzen), durch Vereinfachung des Verfahrens oder durch Verlagerung der Zuständigkeit auf Länder- oder Kommunal-ebene erreicht werden.

Der Bundesrat erklärt, die empfohlene Umsetzung baue Bürokratie ab und stärke die Eigenverantwortung von Wirtschaft und Bürgern. Besonders erwähnenswert sei dies im Hinblick auf Überwachungen und Kontrollen, die zur Überforderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland" geführt haben.

Die Bundesregierung empfiehlt dagegen dem Deutschen Bundestag in ihrer Stellungnahme, den Gesetzentwurf des Bundesrates abzulehnen. Wie es heißt, könne den meisten Vorschlägen aus unterschiedlichen Gründen nicht zugestimmt werden. So werde ein Teil der vorgesehenen Rechtsänderungen den EU-rechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Andere Vorschläge könnten von der Regierung nicht mitgetragen werden, weil sie nicht im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes stünden, zu Widersprüchen innerhalb der Rechtsordnung führten, den fachlichen Erfordernissen nicht gerecht würden oder einen erhöhten Aufwand für die Verwaltung auslösten. Insgesamt werde damit das Ziel eines sinnvollen Bürokratieabbaus nicht erreicht.

Weiter heißt es in der Stellungnahme, soweit der Gesetzentwurf Vorschläge enthalte, die die Bundesregierung positiv bewerte, rechtfertige dies nicht den legislativen Aufwand des eigenen Artikelgesetzes. Vielmehr sollten diese Vorschläge in einschlägige Rechtssetzungsvorhaben einbezogen werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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