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Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz enthält verschiedene steuerliche Regeln zur Wirtschaftsförderung, im einzelnen:
  • die Übertragung der bei Veräußerung eines Binnenschiffes aufgedeckten stillen Reserven auf erworbene Binnenschiffe, damit die deutsche Binnenschifffahrtsflotte im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig bleibt,
  • die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, damit Unternehmen wieder mehr investieren können,
  • die steuerliche Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten,
  • die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen und Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person,
  • die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro. Die derzeitige Regelung zur Ist-Versteuerung für die neuen Länder soll über dieses Jahr hinaus bis Ende 2009 verlängert werden. In den neuen Ländern gilt eine höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro.
Der Gesetzgeber rechnet im Jahr 2006 mit knapp 3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen, und auch in den Folgejahren kosten die Steuererleichterungen den Staat Milliarden. Doch die Neuregelungen sollen das Wirtschaftswachstum ankurbeln, was zu mehr Investitionen und Arbeitsplätzen führen soll und damit wieder zu neuen Steuerzahlungen.

weitere Informationen

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/betr201
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