BESTEUERUNGS-ABKOMMEN MIT USBEKISTAN ZUSTIMMEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-fi) Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Deutschland und Usbekistan im September vergangenen Jahres ein Abkommen unterzeichnet.
Die Bundesregierung hat dazu einen Vertrags-Gesetzentwurf ( 14/3465) vorgelegt. Ihren Angaben zufolge sollen durch die Übereinkunft steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern besser abgebaut werden, als es nach dem im Verhältnis zu Usbekistan noch weiter geltenden deutsch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen vom November 1981 möglich ist.
Letztgenanntes Abkommen sei durch die in dem zentralasiatischen Land zwischenzeitlich eingetretenen politischen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Entwicklungen überholt.
Den Angaben zufolge hat der Bundesrat am 19. Mai beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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