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041/2006
Datum: 13.02.2006
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heute im Bundestag - 13.02.2006

Liberale: Opferentschädigung bei Terrorakten im Ausland sicherstellen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Deutsche, die Opfer von Gewalttaten im Ausland geworden sind, sollen Anspruch auf Entschädigung erhalten. Die geltende gesetzliche Regelung bedarf daher "dringend" einer Änderung, findet die FDP-Fraktion und hat dazu einen Antrag ( 16/585) vorgelegt. Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten müsse daher so geändert werden, dass auch Deutsche, EU-Bürger sowie Ausländer, die einen gesicherten Aufenthaltstitel haben, eine Entschädigung erhielten, wenn sie Opfer einer solchen Gewalttat im Ausland werden. Der Anspruch sollte dabei grundsätzlich denselben Umfang haben, wie er bei den bisher geregelten Fällen für inländische Straftaten gilt. Die Liberalen begründen ihren Vorstoß damit, "auf keinen Fall" dürften bei Terroranschlägen die Opfer vergessen werden. Es müsse daher die Aufgabe Deutschlands sein, diesen Opfern entsprechende Hilfe und Unterstützung zur Seite zu stellen. Der Hinweis auf bestehende Hilfsfonds (etwa Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe) reiche nicht aus. Die Einstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in einem Fonds sei stets von der Initiative des Haushaltsgesetzgebers abhängig. Die Opfer bräuchten jedoch einen einklagbaren Rechtsanspruch, der sich aus dem Gesetz ergibt. Ferner soll die Regierung aufgefordert werden zu prüfen, inwieweit Opfer von Terroranschlägen besser unterstützt werden können, wenn sie rechtliche Ansprüche im Ausland verfolgen. Hier seien die Regierung selbst oder deutsche Botschaften gefragt.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_041/02
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