Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 2006 > 041 >
041/2006
Datum: 13.02.2006
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]
heute im Bundestag - 13.02.2006

Bürger nicht durch überhöhte Kosten von Anfragen abschrecken

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Für eine bürgerfreundliche Kostenregelung bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) treten Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ein ( 16/580). Für den Erfolg des am 1. Januar in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes ist danach die "maßvolle Anwendung" der Gebühren- und Auslagenregelung "unabdingbar". Im Artikel 10 des Informationsfreiheitsgesetzes werde "ausdrücklich darauf verzichtet", bei der Festlegung von Gebühren den Grundsatz einer Kostendeckung für die Verwaltung festzuschreiben. Mit der Verabschiedung habe der Bundestag vielmehr Bürgerinnen und Bürger ermutigen wollen, von ihren Informationsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Von den verpflichteten Stellen des Bundes werde erwartet, solche Anfragen als Chance zu begreifen, Distanz und Misstrauen gegenüber Verwaltungsentscheidungen abzubauen. Es sei nicht Ziel des Parlaments gewesen, durch erhöhte Kostenanfragen abzuschrecken und damit den Sinn des IFG zu unterlaufen. Auch seien solche Anträge "zügig und umfänglich" zu beantworten, um Bürger zu ermutigen, von ihrem Recht auf Information Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, als Verordnungsgeberin ihren Informationspflichten nachzukommen und dem Grundsatz der Transparenz "als politische Leitlinie Geltung zu verschaffen". Das Bundesinnenministerium müsse deshalb seine Informationsgebührenordnung "unverzüglich zurückziehen" und sie im Sinne des bürgerfreundlichen IFG neu fassen. Auch dürften die Gebühren für Anfragen im Bereich innenpolitischer Verwaltungen nicht höher angesetzt werden, als für Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz. Festzulegen sei, dass die Höchstgrenze von 500 Euro bei Gebühren auch dann nicht überschritten werde, wenn nach dem Kostenverzeichnis mehrere gebührenpflichtige Vorgänge entstanden sind. Schließlich sei sicherzustellen, dass eine Einsichtnahme bei der jeweiligen Behörde kostenfrei bleibe statt hierfür wiederum eine Gebühr zwischen 15 bis 500 Euro vorzusehen. Auch ein Widerspruchsverfahren für Bürger müsse kostenfrei gestaltet werden, erklären die Abgeordneten.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_041/03
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf