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041/2006
Datum: 13.02.2006
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heute im Bundestag - 13.02.2006

Regierung sieht keine Notwendigkeit zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) In einem "Bericht zur Änderung von Wahlrechtsvorschriften aufgrund eingegangener Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl von Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments" ( 16/536) hat das Bundesinnenministerium zu Prüfbitten Stellung genommen, die vom Bundestag auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung im Februar 2005 beschlossen worden waren. Laut Regierung sind die mit den Prüfbitten vorgelegten Änderungsvorschläge zu gewährleisten, ohne dass dies einer Änderung der wahlrechtlichen Regelungen bedarf. Dies gelte sowohl für die Lesbarkeit von Hinweisen beim Antrag auf einen Wahlschein als auch für Auskünfte an Obdachlose zur Möglichkeit ihr Wahlrecht auszuüben oder in Bezug auf die Aufgabenbegrenzung auf technische Hilfe für behinderte Wählerinnen und Wähler bei deren Stimmabgabe. Zu allen Punkten wird vom Innenministerium dargelegt, dass "durch Schulung und Sensibilisierung" für die angesprochenen Themenkreise "in Zusammenarbeit mit den Ländern" eine Verbesserung erreicht werden kann, ohne dass eine Änderung von Wahlrechtsvorschriften erforderlich wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_041/10
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