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102/2006
Datum: 30.03.2006
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heute im Bundestag - 30.03.2006

Wettbewerbsnachteile für deutsche Genossenschaften vermeiden

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Um Wettbewerbsnachteile für Genossenschaften nach deutschem Recht zu vermeiden, hat die Bundesregierung eines Gesetzentwurf zur Einführung der Europäischen Genossenschaft ( 16/1025) vorgelegt. Sie erläutert, am 18. August dieses Jahres trete eine EU-Verordnung in Kraft treten, die unmittelbar auch für Deutschland gilt. Sie regle aber nicht alle Fragen abschließend und verweise an zahlreichen Stellen auf das nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf schaffe hier eine Lösung. Darüber hinaus werde das nationale Genossenschafsrecht modernisiert, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für kleine Genossenschaften verbessert, die Kapitalbeschaffung und -erhaltung erleichtert und einzelne Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion über Verhaltensregeln, nach denen ein Unternehmen geführt werden soll, auf die Genossenschaft übertragen würden. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an dem Entwurf, denen sich die Regierung nur teilweise anschließt.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_102/03
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