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102/2006
Datum: 30.03.2006
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heute im Bundestag - 30.03.2006

Bundesrat will Glücks- und Geschicklichkeitsspiele besteuern

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will öffentliche Glücks- und Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit besteuern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf über die Besteuerung des Spieleinsatzes ( 16/1032) vorgelegt. Die bisherigen steuerlichen Regelungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes sollen aufgehoben werden. Die Steuer soll 20 Prozent und bei Spielen an Geräten mit Gewinnmöglichkeit zehn Prozent des Spieleinsatzes betragen. Steuerschuldner soll der Veranstalter sein, so die Länderkammer. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Nicht darunter fallen sollten Veranstaltungen, die durch fachliches, also etwa sportliches, technisches, handwerkliches oder künstlerisches Können der Teilnehmer geprägt seien, sowie Glücks- und Geschicklichkeitsspiele, die in Medien angeboten werden. Ebenfalls von der Besteuerung ausnehmen will die Länderkammer Ausspielungen, bei denen die Summe der Spieleinsätze nicht höher sei als 3.000 Euro und der Veranstalter kein Gewerbetreibender ist. Gleiches solle für Lotterien oder Ausspielungen gelten, bei denen die Summe der Spieleinsätze 40.000 Euro nicht übersteige und der Reinertrag ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zukommt. Schließlich sollen auch Spiele, für die Spielbankabgabe verlangt wird, von der Steuer verschont bleiben. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Initiative des Bundesrates und das inzwischen vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen gegenseitig ausschließen. In diesem Gesetz ist geregelt, dass die aus dem Glücksspiel erzielten Gewinne öffentlicher Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen werden. Darüber hinaus hält die Regierung einzelne Teile der Bundesratinitiative für "prüfungsbedürftig". Dies betreffe vor allem den Steuersatz von zehn Prozent für Spiele an Geräten mit Gewinnmöglichkeiten. Es müsse sichergestellt werden, dass die Betreiber von Geldspielautomaten keinen unangemessen hohen Steuerbelastungen und Wettbewerbsnachteilen gegenüber öffentlichen Spielbanken ausgesetzt werden. Darüber hinaus würde ein solches Gesetz rechtliche Risiken für die kommunale Besteuerung der gewerblichen Geldspielgeräte (Vergnügungssteuer) schaffen. Die Regierung erklärt, sie habe den Ländern angeboten, deren Verluste aufgrund der geringeren Einkünfte aus der Spielbankabgabe als Folge der Umsatzbesteuerung auszugleichen und ihnen kurzfristig Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Auf dieser Grundlage seien die Länder "offenbar bereit", so die Regierung, von der Einführung einer Spieleinsatzsteuer Abstand zu nehmen und der umsatzsteuerlichen Lösung zuzustimmen, heißt es weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_102/04
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