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147/2006
Datum: 15.05.2006
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heute im Bundestag - 15.05.2006

Frage nach psychosozialer Betreuung Arbeitsloser bleibt unbeantwortet

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1007) nach Leistungen der psychosozialen Betreuung für Langzeitarbeitslose zu beantworten. Die Regierung erläutert in ihrer Antwort ( 16/1376), von 16 angeschriebenen Ländern hätten lediglich Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg inhaltlich geantwortet. Eine Zusammenfassung sei "auf Grund der sehr unterschiedlichen Systematik und Tiefe der einzelnen Antworten der Länder nicht möglich", schreibt die Regierung. Weiter heißt es, eine Zusammenfassung der Antworten wäre auch wegen ihrer Unvollständigkeit "nur von sehr begrenzter Aussagekraft". Die Fraktion Die Linke wollte wissen, in wie vielen Arbeitsagenturen beziehungsweise Kommunen psychosoziale Betreuung für Langzeitarbeitslose angeboten wird. In ihrer Kleinen Anfrage erkundigte sie sich zudem nach den Kriterien für ein solches Angebot. Den Abgeordneten ging es auch darum, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II zur Teilnahme an psychosozialen Betreuungsmaßnahmen verpflichtet werden können und ob ihnen im Falle der Verweigerung Sanktionen drohen. Ferner wollte die Fraktion wissen, wie viele Personen in der psychosozialen Betreuung beschäftigt sind und welche Qualifikationen sie vorweisen müssen. Eine weitere Frage richtete sich nach den Kosten für eine solche Betreuung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_147/05
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