Wahlprüfungsausschuss
Prüfung der Wahlen am 18. September 2005
Hervorzuheben sind die Verwendung falscher Stimmzettel für
die Briefwahl in zwei Dortmunder Wahlkreisen, die nach dem Tod
einer Kandidatin durchgeführte Nachwahl am 2. Oktober im
Wahlkreis 160 (Dresden I), die Zulassung von Mitgliedern der WASG
auf den Landeslisten der Linkspartei sowie die Wahlbeteiligung von
Eingebürgerten, die wieder ihre ursprüngliche
türkische Staatsangehörigkeit mit dem daraus folgenden
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Veranlasst durch die vorgezogene Neuwahl des 16. Deutschen
Bundestages beschäftigen sich weitere Einsprüche mit den
Voraussetzungen für die Zulassung von
Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, insbesondere der
Beibringung der hierfür erforderlichen
Unterstützungsunterschriften sowie mit den praktischen Fragen
einer Wahlteilnahme von Deutschen im Ausland.
Wahlprüfungsausschuss geht allen zulässigen Einsprüchen nach
Der Wahlprüfungsausschuss geht allen zulässigen Einsprüchen nach und prüft, ob ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen vorgekommen ist. Ist ein Fehler festzustellen, führt dies aber nur dann zu einer gänzlichen oder teilweisen Wiederholung der Wahl oder Neuauszählung von Stimmzetteln, wenn der Fehler auf die Verteilung der Sitze im Bundestag Einfluss hatte oder hätte haben können. Auch wenn es absehbar an einem derartigen Einfluss fehlt, wird der Vorgang geprüft. Dadurch kann im Kontakt zu den Wahlbehörden darauf hingewirkt werden, dass ein Fehler in der Zukunft vermieden wird. Es kann sich aber auch der Bedarf erweisen, die Bestimmungen des Wahlrechts zu ändern.
Über die vorliegenden Einsprüchen wird nacheinander beraten, und es werden dem Plenum,sofern eine gewisse Zahl an Verfahren entscheidungsreif sind, Beschlussempfehlungen vorgelegt. Die erste Beschlussempfehlung zu 51 Einsprüchen (unter anderem. zur Vertauschung von Stimmzetteln bei der Briefwahl in Dortmund) findet sich in Drucksache 16/900. Sie ist am 30. März 2006 vom Plenum angenommen worden.