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16. Wahlperiode
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Aufgaben und Arbeit


Aufgaben des Ausschusses
Aufgaben des Ausschusses
© DBT

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, kurz EU-Ausschuss, ist einer der vier Ausschüsse, die im Grundgesetz ausdrücklich genannt sind (Art. 45 GG ) und in jeder Legislaturperiode eingerichtet werden müssen. Obwohl die in Art. 23 GG vorgesehene Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union Sache des ganzen Parlamentes ist, trägt der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union eine besondere Verantwortung für die Europapolitik der Bundesrepublik Deutschland. Das bestimmt die Schwerpunkte seiner Tätigkeit, zeigt sich aber auch in seinen Sonderbefugnissen und seiner Zusammensetzung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Im Deutschen Bundestag sind grundsätzlich alle Ausschüsse im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung europäischer Angelegenheiten zuständig. Der EU-Ausschuss ist als Integrations- und Querschnittsausschuss jedoch der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses.

In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration, wie die institutionelle Reform der Europäischen Union, die Erweiterung der Europäischen Union, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten.

Als Querschnittsausschuss befasst sich der EU-Ausschuss insbesondere mit europäischen Vorhaben, die mehrere unterschiedliche Politikfelder vereinen, ohne dass ein sachlicher Schwerpunkt der Vorlage identifiziert werden könnte. Ein Beispiel ist die sog. Finanzielle Vorausschau, mit der die Europäische Union die Höhe und Verwendung ihrer Einnahmen und Ausgaben für jeweils mehrere Jahre festlegt.

Die regelmäßige Tätigkeit des Ausschusses wird von der Kontrolle der Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union bestimmt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, den Deutschen Bundestag umfassend und zum frühestmöglichen Termin über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten, die für die Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein könnten. In der Praxis erfolgt dies durch schriftliche und mündliche Berichte über die Tagungen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union in seinen verschiedenen Formationen. Diese Berichte sind regelmäßiger Bestandteil der Tagesordnung der Ausschusssitzungen.

Außerdem lädt der Ausschuss Entscheidungsträger der europäischen Institutionen (Mitglieder der Europäischen Kommission, Direktoren europäischer Agenturen und anderer Einrichtungen wie Europol und Eurojust etc.) zu seinen Sitzungen nach Berlin ein, um sich über aktuelle Entwicklungen unterrichten zu lassen. Intensive Kontakte zu Parlamentariern aus anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern und Anhörungen mit Sachverständigen im Bereich der europäischen Integration runden die politische Meinungsbildung des Ausschusses ab. Häufige öffentliche Sitzungen und Anhörungen tragen außerdem zur Information der Öffentlichkeit über wichtige europapolitische Themen bei.

Der EU-Ausschuss befasst sich nicht mit der Umsetzung von im Ministerrat und Europäischen Parlament bereits verabschiedeten Richtlinien. Diese Aufgabe, bei der es sich aus Sicht der Europapolitik nicht so sehr um Mitgestaltung als vielmehr um Vollziehung europäischer Vorgaben handelt, ist anderen Fachausschüssen des Bundestages vorbehalten.

Zusammensetzung des Ausschusses

Wie alle Bundestagsausschüsse spiegelt auch der EU-Ausschuss die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag wider: Er besteht aus 33 Mitgliedern, davon jeweils 12 Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD, sowie jeweils drei Mitglieder der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wie schon in der 15. Wahlperiode hat der Abgeordnete Matthias Wissmann von der der Fraktion der CDU/CSU den Vorsitz inne. Stellvertretender Vorsitzender ist der Abgeordnete Kurt Bodewig von der Fraktion der SPD.

Dem EU-Ausschuss gehören neben Parlamentariern aus dem Deutschen Bundestag auch deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als sogenannte mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Sie sind nicht stimmberechtigt, beteiligen sich aber an den Beratungen des Ausschusses und gewährleisten so eine enge Zusammenarbeit zwischen den parlamentarischen Gremien der nationalen und der europäischen Ebene. Den Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament entsprechend werden dem Ausschuss in der 16. Wahlperiode bis zur nächsten Wahl zum Europäischen Parlament acht Mitglieder der CDU/CSU, vier Mitglieder der SPD, 2 Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein Mitglied der FDP und ein Mitglied der Fraktion DIE LINKE. angehören.

Besondere Handlungsmöglichkeiten des Ausschusses

Der EU-Ausschuss ist wie die anderen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ein vorbereitendes Beschlussorgan für das Plenum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Ausschuss aber die Rechte des Bundestages wahrnehmen und gegenüber der Bundesregierung Stellungnahmen im Sinne des Art. 23 Abs. 3 GG abgeben (sog. plenarersetzende Beschlüsse). Damit kann der Ausschuss die Haltung des deutschen Parlaments gegenüber Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union deutlich machen und stellvertretend für den Bundestag zu deren parlamentarischer Legitimation beitragen.

Im Unterschied zu anderen Ausschüssen kann der EU-Ausschuss außerdem Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen der federführenden Fachausschüsse in das Plenum des Bundestages einbringen.

Besondere Aufgaben

Der EU-Ausschuss pflegt enge Kontakte zu den mit Europafragen befassten Ausschüssen anderer nationaler Parlamente der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und -kandidaten sowie mit dem Europäischen Parlament.

Eine gewisse Institutionalisierung findet diese Kooperation in den halbjährlich im Land der jeweiligen Ratspräsidentschaft stattfindenden Treffen der sog. COSAC, bei denen Vertreter der Ausschüsse für Europa- und Gemeinschaftsangelegenheiten der nationalen Parlamente und Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenkommen. Die COSAC bietet seit ihrer Gründung im November 1989 ein wertvolles Forum für informellen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern der Europaausschüsse der Parlamente. Die Stellungnahmen der COSAC haben, da sie kein repräsentativ zusammengesetztes Gremium ist, informellen Charakter und binden die einzelnen Parlamente nicht. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates wird der EUAusschuss im ersten Halbjahr 2007, während der deutschen Ratspräsidentschaft, Gastgeber der XXXVII. COSAC sein.


Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a21/aufgaben
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