Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union
Aufgaben und Arbeit
Aufgaben des Ausschusses
Aufgaben des Ausschusses
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Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union, kurz EU-Ausschuss, ist einer der vier Ausschüsse, die
im Grundgesetz ausdrücklich genannt sind (Art. 45 GG ) und in jeder
Legislaturperiode eingerichtet werden müssen. Obwohl die in
Art. 23 GG vorgesehene
Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen
Union Sache des ganzen Parlamentes ist, trägt der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union eine
besondere Verantwortung für die Europapolitik der
Bundesrepublik Deutschland. Das bestimmt die Schwerpunkte seiner
Tätigkeit, zeigt sich aber auch in seinen Sonderbefugnissen
und seiner Zusammensetzung.
Tätigkeitsschwerpunkte
Im Deutschen Bundestag sind grundsätzlich alle Ausschüsse
im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Beratung
europäischer Angelegenheiten zuständig. Der EU-Ausschuss
ist als Integrations- und Querschnittsausschuss jedoch der zentrale
Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses.
In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zuständig
für Grundsatzfragen der europäischen Integration, wie die
institutionelle Reform der Europäischen Union, die Erweiterung
der Europäischen Union, die Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der
anderen Mitgliedstaaten.
Als Querschnittsausschuss befasst sich der EU-Ausschuss
insbesondere mit europäischen Vorhaben, die mehrere
unterschiedliche Politikfelder vereinen, ohne dass ein sachlicher
Schwerpunkt der Vorlage identifiziert werden könnte. Ein
Beispiel ist die sog. Finanzielle Vorausschau, mit der die
Europäische Union die Höhe und Verwendung ihrer Einnahmen
und Ausgaben für jeweils mehrere Jahre festlegt.
Die regelmäßige Tätigkeit des Ausschusses wird von
der Kontrolle der Bundesregierung in Angelegenheiten der
Europäischen Union bestimmt. Die Bundesregierung ist
verpflichtet, den Deutschen Bundestag umfassend und zum
frühestmöglichen Termin über alle Vorhaben im Rahmen
der Europäischen Union zu unterrichten, die für die
Bundesrepublik Deutschland von Interesse sein könnten. In der
Praxis erfolgt dies durch schriftliche und mündliche Berichte
über die Tagungen des Europäischen Rates und des Rates
der Europäischen Union in seinen verschiedenen Formationen.
Diese Berichte sind regelmäßiger Bestandteil der
Tagesordnung der Ausschusssitzungen.
Außerdem lädt der Ausschuss Entscheidungsträger der
europäischen Institutionen (Mitglieder der Europäischen
Kommission, Direktoren europäischer Agenturen und anderer
Einrichtungen wie Europol und Eurojust etc.) zu seinen Sitzungen
nach Berlin ein, um sich über aktuelle Entwicklungen
unterrichten zu lassen. Intensive Kontakte zu Parlamentariern aus
anderen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern und
Anhörungen mit Sachverständigen im Bereich der
europäischen Integration runden die politische Meinungsbildung
des Ausschusses ab. Häufige öffentliche Sitzungen und
Anhörungen tragen außerdem zur Information der
Öffentlichkeit über wichtige europapolitische Themen
bei.
Der EU-Ausschuss befasst sich nicht mit der Umsetzung von im
Ministerrat und Europäischen Parlament bereits verabschiedeten
Richtlinien. Diese Aufgabe, bei der es sich aus Sicht der
Europapolitik nicht so sehr um Mitgestaltung als vielmehr um
Vollziehung europäischer Vorgaben handelt, ist anderen
Fachausschüssen des Bundestages vorbehalten.
Zusammensetzung des Ausschusses
Wie alle Bundestagsausschüsse spiegelt auch der EU-Ausschuss
die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag wider: Er
besteht aus 33 Mitgliedern, davon jeweils 12 Mitglieder der
Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD, sowie jeweils drei
Mitglieder der Fraktion der FDP, der Fraktion DIE LINKE. und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wie schon in der 15. Wahlperiode hat der Abgeordnete Matthias
Wissmann von der der Fraktion der CDU/CSU den Vorsitz inne.
Stellvertretender Vorsitzender ist der Abgeordnete Kurt
Bodewig von der Fraktion der SPD.
Dem EU-Ausschuss gehören neben Parlamentariern aus dem
Deutschen Bundestag auch deutsche Mitglieder des Europäischen
Parlaments als sogenannte mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Sie
sind nicht stimmberechtigt, beteiligen sich aber an den Beratungen
des Ausschusses und gewährleisten so eine enge Zusammenarbeit
zwischen den parlamentarischen Gremien der nationalen und der
europäischen Ebene. Den Mehrheitsverhältnissen im
Europäischen Parlament entsprechend werden dem Ausschuss in
der 16. Wahlperiode bis zur nächsten Wahl zum
Europäischen Parlament acht Mitglieder der CDU/CSU, vier
Mitglieder der SPD, 2 Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, ein Mitglied der FDP und ein Mitglied der Fraktion DIE
LINKE. angehören.
Besondere Handlungsmöglichkeiten des Ausschusses
Der EU-Ausschuss ist wie die anderen Ausschüsse des Deutschen
Bundestages ein vorbereitendes Beschlussorgan für das Plenum. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann der Ausschuss aber die Rechte des Bundestages
wahrnehmen und gegenüber der Bundesregierung Stellungnahmen im
Sinne des Art. 23 Abs. 3 GG
abgeben (sog. plenarersetzende Beschlüsse). Damit kann der
Ausschuss die Haltung des deutschen Parlaments gegenüber
Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union deutlich machen
und stellvertretend für den Bundestag zu deren
parlamentarischer Legitimation beitragen.
Im Unterschied zu anderen Ausschüssen kann der EU-Ausschuss
außerdem Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen
der federführenden Fachausschüsse in das Plenum des
Bundestages einbringen.
Besondere Aufgaben
Der EU-Ausschuss pflegt enge Kontakte zu den mit Europafragen
befassten Ausschüssen anderer nationaler Parlamente der
Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer und -kandidaten sowie mit
dem Europäischen Parlament.
Eine gewisse Institutionalisierung findet diese Kooperation in den
halbjährlich im Land der jeweiligen Ratspräsidentschaft
stattfindenden Treffen der sog. COSAC, bei denen
Vertreter der Ausschüsse für Europa- und
Gemeinschaftsangelegenheiten der nationalen Parlamente und
Mitglieder des Europäischen Parlaments zusammenkommen. Die
COSAC bietet seit ihrer Gründung im November 1989 ein
wertvolles Forum für informellen Informations- und
Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern der
Europaausschüsse der Parlamente. Die Stellungnahmen der COSAC
haben, da sie kein repräsentativ zusammengesetztes Gremium
ist, informellen Charakter und binden die einzelnen Parlamente
nicht. Gemeinsam mit dem Ausschuss für Fragen der
Europäischen Union des Bundesrates wird der EUAusschuss im
ersten Halbjahr 2007, während der deutschen
Ratspräsidentschaft, Gastgeber der XXXVII. COSAC sein.