Recht. Der Bundestag will das Abhören von Telefonen bis zum 30. Juni 2007 geregelt haben. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur vorbeugenden Telekommunikations- und Postüberwachung im Rahmen des Zollfahndungsdienstgesetzes (16/88) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD am 15. Dezember im Parlament angenommen. FDP, Linkspartei und Bündnisgrüne stimmten nicht zu. Der Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung (16/252) formuliert.
Zur Fristverlängerung der Überwachungsmaßnahmen nach dem Zollfahndungsdienstgesetz bis Mitte des Jahres 2007 hatte die Koalition von CDU/CSU und SPD angeführt, die Zeit bis Mitte 2007 sei notwendig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umzusetzen.
Das BVerfG hatte im März vorigen Jahres entschieden, dass die bisherige Rechtsgrundlage für die präventive Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt für unvereinbar mit dem Grundgesetz (Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis) ist und den Gesetzgeber aufgefordert, den "verfassungswidrigen Zustand" zu beseitigen. Dies sei durch eine vor einem Jahr verabschiedete gesetzliche Regelung geschehen. Allerdings sei damals offen geblieben, ob auch der Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung geregelt werden muss, weshalb die einschlägigen Bestimmungen bis Ende 2005 befristet wurden.
Im Juli dieses Jahres habe das BVerfG dann die Anforderungen an den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung bei Eingriffen in den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes festgelegt. Um diese Rechtsprechung umzusetzen, ist es nach Darstellung der Bundesregierung erforderlich, verschiedene Bundesgesetze parallel zu ändern. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sei dies bis zum Jahresende nicht mehr zu schaffen, so die Regierung. Aufgrund der weitreichenden Folgen seien neue gesetzliche Regelungen zwischen verschiedenen Bundesministerien zu entwickeln und bedürften enger Abstimmung mit den Ländern.
Für die Opposition "unvertretbar"
Die FDP erklärte in einem Änderungsantrag (15/271), das Zollfahndungsdienstgesetz berücksichtige nicht die Vorgaben (Schutz vor Eingriffen in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung) des BVerfG. Eine Verlängerung dieses Gesetzes bis Mitte 2007 ist nach Meinung der Liberalen "unvertretbar".
Die Linksfraktion kritisierte ebenfalls in einem Entschließungsantrag (16/277), der Gesetzentwurf beinhalte noch immer keine Regelungen zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung, sondern sehe die Verlängerung des verfassungswidrigen Zollfahndungsdienstgesetzes vor.
Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich in einem Änderungsantrag (16/272) des Gleichen gegen die von der Koalition geplante Verlängerung aus. Zwar seien Maßnahmen zur Exportkontrolle und Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gerechtfertigt, bestimmte andere Überwachungsaufgaben jedoch nicht.
Alle Änderungs- und Entschließungsanträge wurden im Plenum abgelehnt.