Informationsfreiheitsgesetz
Position von Bündnis 90/Die Grünen
© B90/Die Grünen
Stand des
Verfahrens
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 14. 12, 2004 ihren Gesetzentwurf für einen freien Zugang zu Unterlagen von Bundesbehörden im Parlament eingebracht(Drucksache 15/4493). Am 17. Dezember hat der Bundestag darüber zum ersten Mal eine Debatte geführt. Die Fäden für die weitere Arbeit im Bundestag laufen jetzt beim Innenausschuss zusammen.
Am 14. 3. 2005 fand dann, wie von allen Fraktionen gewünscht, eine Anhörung mit Fachleuten zum Thema statt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Gesetzes.
Die Verabschiedung des Gesetzes soll jetzt zügig, aber ohne Hast, erfolgen. Die Beratungen haben jetzt einen Punkt erreicht, der langes Zuwarten nicht mehr rechtfertigt. Wir wollen bis zur Sommerpause fertig werden.
Grundgedanken des Gesetzes
Unser Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger leichter an wichtige Informationen herankommen. Mehr Transparenz ist mehr Demokratie. Wir sind erfreut darüber, dass die große Mehrheit der Fachleute ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als notwendig und erforderlich ansieht. Die vorliegenden Stellungnahmen und auch die Anhörung selbst hatte ein hohes fachliches Niveau. Anhörungen helfen den Abgeordneten, die Gesetzentwürfe zu verbessern.
Mit dem Gesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürgern einen verbindlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden des Bundes. Sie haben künftig einen Anspruch zu erfahren, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet und wie Entscheidungen zustande kommen.
Der Gesetzentwurf ist weder bürokratisch, noch stellte er die Verwaltungen vor unzumutbare Belastungen. Er verhilft vielmehr zu mehr Markttransparenz, bekämpft Korruption und ermöglicht gerade auch Unternehmen, ihre Rechte gegenüber der Verwaltung besser geltend zu machen. In den USA werden zahlreiche Anfragen nach dem Freedom of Information Act von Unternehmen gestellt. Der Sprecher von Transparency International, Herr Dr. Eigen, bestätigte in der Anhörung die Bedeutung von Öffentlichkeit für die Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft.
Alle Erfahrungen aus anderen Staaten ebenso wie in den vier Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen zeigen, dass Behörden weder lahm gelegt noch in ihrer Arbeit blockiert werden. Die in der Anhörung auch aus Schweden berichteten Erfahrung aus nunmehr 240 Jahren! haben das eindrucksvoll bestätigt. Sie haben uns auch gezeigt, dass wir in Deutschland bei der Herausgabe von Behördenakten mittlerweile zum internationalen Schlusslicht geworden sind.
Was die Kritiker so meinen
Brauchen wir die Informationen aus den Behörden?
Beim Stichwort Informationsfreiheit für Behörden des Bundes denken manche: Leiden wir denn nicht unter zu vielen als unter zu wenigen Informationen? Liefert nicht gerade das Internet nicht eine solche Fülle von Einblicken, dass wir sie gar nicht alle bewältigen können?
Ganz gewiss bekommen wir jeden Tag eine Überfülle von Papier und elektronischen Informationen. Wir wissen aber deshalb noch lange nicht, was wir erfahren wollen. Ein überfüllter Papierkorb ist noch längst kein Beleg dafür, auf dem Laufenden zu sein, zu wissen worauf es ankommt. Vieles von dem was wir so alles an ?Information“ bekommen, ist gesteuert von denjenigen, die irgend etwas von uns haben wollen! Im Zweifel ist das unser Geld.
Wir wollen wissen, was wirklich los ist, was wir, ob privat oder im politischen Raum, für unsere Entscheidungen wirklich benötigen. Dazu genügt keine gut aufgemachte Internetseite und kein Hochglanzpapier: dazu brauchen wir Originalunterlagen und unverfälschte Berichte.
Fragen die Falschen?
In der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag meinten einige Redner, die Informationsfreiheit als voraussetzungsloses Recht für alle Bürger werde missbraucht. Es könnten auch Verbände wie die Scientologen Anfragen stellen. Das wurde auch in der Anhörung vorgetragen.
Die Einwände zeigen aber auch, dass wir das Gesetz so gestalten müssen, dass aus der Veröffentlichung kein Schaden entsteht. Deshalb haben wir uns so sehr um einen präzisen Katalog der Ausnahmen bemüht, der solche Unbilden vermeidet. Es gibt drei große Bereiche, für die solche Beschränkungen der Beschränkungen der Akteneinsicht unumgänglich sind. Sie lassen sich grob in drei Bereich aufgliedern.
Was würde nun ein Ausschluss bestimmter Personen bedeuten? Sie schicken andere zur Behörde und lassen die fragen! Gewonnen wäre mit einer solchen Beschränkung nichts. Im übrigen: Journalisten schreiben immer für eine unbekannte Zahl von Leuten. Aktenöffentlichkeit muss demnach immer so ausgestaltet werden, dass die Information an eine große Zahl von Personen gehen kann. Es darf auch keine Beschränkung der Weitergabe der Informationen für den Fragesteller geben. Sonst könnten die Medien nicht arbeiten, ebenso wenig andere Autoren und Verbände. Das Gesetz wäre tot.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 14. 12, 2004 ihren Gesetzentwurf für einen freien Zugang zu Unterlagen von Bundesbehörden im Parlament eingebracht(Drucksache 15/4493). Am 17. Dezember hat der Bundestag darüber zum ersten Mal eine Debatte geführt. Die Fäden für die weitere Arbeit im Bundestag laufen jetzt beim Innenausschuss zusammen.
Am 14. 3. 2005 fand dann, wie von allen Fraktionen gewünscht, eine Anhörung mit Fachleuten zum Thema statt. Das ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Gesetzes.
Die Verabschiedung des Gesetzes soll jetzt zügig, aber ohne Hast, erfolgen. Die Beratungen haben jetzt einen Punkt erreicht, der langes Zuwarten nicht mehr rechtfertigt. Wir wollen bis zur Sommerpause fertig werden.
Grundgedanken des Gesetzes
Unser Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger leichter an wichtige Informationen herankommen. Mehr Transparenz ist mehr Demokratie. Wir sind erfreut darüber, dass die große Mehrheit der Fachleute ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als notwendig und erforderlich ansieht. Die vorliegenden Stellungnahmen und auch die Anhörung selbst hatte ein hohes fachliches Niveau. Anhörungen helfen den Abgeordneten, die Gesetzentwürfe zu verbessern.
Mit dem Gesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürgern einen verbindlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Behörden des Bundes. Sie haben künftig einen Anspruch zu erfahren, wie die öffentliche Verwaltung arbeitet und wie Entscheidungen zustande kommen.
Der Gesetzentwurf ist weder bürokratisch, noch stellte er die Verwaltungen vor unzumutbare Belastungen. Er verhilft vielmehr zu mehr Markttransparenz, bekämpft Korruption und ermöglicht gerade auch Unternehmen, ihre Rechte gegenüber der Verwaltung besser geltend zu machen. In den USA werden zahlreiche Anfragen nach dem Freedom of Information Act von Unternehmen gestellt. Der Sprecher von Transparency International, Herr Dr. Eigen, bestätigte in der Anhörung die Bedeutung von Öffentlichkeit für die Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft.
Alle Erfahrungen aus anderen Staaten ebenso wie in den vier Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetzen zeigen, dass Behörden weder lahm gelegt noch in ihrer Arbeit blockiert werden. Die in der Anhörung auch aus Schweden berichteten Erfahrung aus nunmehr 240 Jahren! haben das eindrucksvoll bestätigt. Sie haben uns auch gezeigt, dass wir in Deutschland bei der Herausgabe von Behördenakten mittlerweile zum internationalen Schlusslicht geworden sind.
Was die Kritiker so meinen
Brauchen wir die Informationen aus den Behörden?
Beim Stichwort Informationsfreiheit für Behörden des Bundes denken manche: Leiden wir denn nicht unter zu vielen als unter zu wenigen Informationen? Liefert nicht gerade das Internet nicht eine solche Fülle von Einblicken, dass wir sie gar nicht alle bewältigen können?
Ganz gewiss bekommen wir jeden Tag eine Überfülle von Papier und elektronischen Informationen. Wir wissen aber deshalb noch lange nicht, was wir erfahren wollen. Ein überfüllter Papierkorb ist noch längst kein Beleg dafür, auf dem Laufenden zu sein, zu wissen worauf es ankommt. Vieles von dem was wir so alles an ?Information“ bekommen, ist gesteuert von denjenigen, die irgend etwas von uns haben wollen! Im Zweifel ist das unser Geld.
Wir wollen wissen, was wirklich los ist, was wir, ob privat oder im politischen Raum, für unsere Entscheidungen wirklich benötigen. Dazu genügt keine gut aufgemachte Internetseite und kein Hochglanzpapier: dazu brauchen wir Originalunterlagen und unverfälschte Berichte.
Fragen die Falschen?
In der ersten Beratung des Gesetzes im Bundestag meinten einige Redner, die Informationsfreiheit als voraussetzungsloses Recht für alle Bürger werde missbraucht. Es könnten auch Verbände wie die Scientologen Anfragen stellen. Das wurde auch in der Anhörung vorgetragen.
Die Einwände zeigen aber auch, dass wir das Gesetz so gestalten müssen, dass aus der Veröffentlichung kein Schaden entsteht. Deshalb haben wir uns so sehr um einen präzisen Katalog der Ausnahmen bemüht, der solche Unbilden vermeidet. Es gibt drei große Bereiche, für die solche Beschränkungen der Beschränkungen der Akteneinsicht unumgänglich sind. Sie lassen sich grob in drei Bereich aufgliedern.
- 1. Personenbezogen Informationen Dritter,
- 2. Die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik,
- 3. Die vernünftige Organisation Verwaltungsabläufen und die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags von Behörden des Bundes.
Was würde nun ein Ausschluss bestimmter Personen bedeuten? Sie schicken andere zur Behörde und lassen die fragen! Gewonnen wäre mit einer solchen Beschränkung nichts. Im übrigen: Journalisten schreiben immer für eine unbekannte Zahl von Leuten. Aktenöffentlichkeit muss demnach immer so ausgestaltet werden, dass die Information an eine große Zahl von Personen gehen kann. Es darf auch keine Beschränkung der Weitergabe der Informationen für den Fragesteller geben. Sonst könnten die Medien nicht arbeiten, ebenso wenig andere Autoren und Verbände. Das Gesetz wäre tot.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/inffrges/infofreigruen