HANDEL MIT UNVERSTEUERTEN ZIGARETTEN STÄRKER AHNDEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den immer noch stark verbreiteten Handel mit unversteuerten Zigaretten und die damit einhergehende organisierte Kriminalität energischer zu bekämpfen. Dazu hat er eine Änderung des Tabaksteuergesetzes ( 14/18) vorgeschlagen, durch die bei einem vorsätzlichen wiederholten Erwerb auch geringer Mengen unversteuerter Zigaretten innerhalb von drei Jahren wieder die Straftatbestände der Steuerhehlerei zum Tragen kommen sollen. Wie es heißt, sei der Erwerb unversteuerter Zigaretten einer 1994 eingeführten Vorschrift im Tabaksteuergesetz nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt worden, wenn er ausschließlich dem eigenen Verbrauch dient und die Menge von 1.000 Stück nicht überschreitet. Die Ordnungswidrigkeit konnte danach mit einem Verwarnungsgeld bis zu 75 DM oder einer Geldbuße bis zu 2.000 DM geahndet werden, stellt der Bundesrat fest. Nach Meinung der Länderkammer hat sich diese Regelung wegen der zu geringen abschreckenden Wirkung als unzureichend erwiesen. Die Bundesregierung erklärt, sie wolle den Entwurf im Gesetzgebungsverfahren prüfen.
Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn