BUNDESBETEILIGUNG AN ALTLASTENSANIERUNG BEZIFFERN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) nl- Die PDS erkundigt sich, ob die Bundesregierung nach wie vor zu dem Verwaltungsabkommen mit den Ländern steht, wonach der Bund 60 Prozent und die Länder 40 Prozent der Sanierung von ostdeutschen Altlasten finanzieren. In einer Kleinen Anfrage ( 14/193) wollen die Abgeordneten wissen, welche Gebiete derzeit nach dieser Regelung saniert werden, wie hoch der finanzielle Aufwand des Bundes und der daran beteiligten Ländern ist, welche Summe die Treuhandanstalt im Fusionsvertrag zwischen der Kali-und-Salz-AG Kassel und der Mitteldeutschen Kali-AG für die Altlastenbeseitigung festgelegt hatte und ob es stimmt, daß die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) dem Land Thüringen einen "Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten" angeboten hat. Schließlich will die Fraktion wissen, wie die Regierung grundsätzlich zu dem Verfahren steht, den ostdeutschen Ländern durch eine Einmalzahlung Ansprüche aus dem genannten Verwaltungsabkommen abzukaufen.
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