EINHEITLICHERER ANWENDUNG DER SORGERECHTSÜBEREINKOMMEN ZUGESTIMMT
Bonn: (hib) re- Einstimmig hat der Rechtsausschuß in seiner Sitzung am heutigen vormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/33) zur Änderung von Zuständigkeiten nach dem Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetz zugestimmt. Es sieht mittels einer Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten die sorgsamere Ausgestaltung der internationalen Sorgerechts-Übereinkünfte durch die deutschen Gerichte vor sowie deren Entlastung bei der Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aufgaben.
Seitens der SPD-Fraktion bewertete man die Initiative als eine "gute Sache", die einem "außerordentlich problematischen Tatbestand" Rechnung trage. Ebenfalls legte die SPD eine Entschließung vor, in der die Justizministerien des Bundes und der Länder gebeten werden, "bei Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichter und -richterinnen vermehrt Begegnungen mit Richtern und Richterinnen anderer Länder, insbesondere der Europäischen Union (EU), zu organisieren". Jene Zusammenkünfte dienten dem Ziel, "Gesichtspunkte bei der Beurteilung der wertausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriffe des Familienrechts (z. B. 'Kindeswohl')" gemeinsam zu erörtern und das "Verständnis für die jeweiligen Rechtsprechungslinien" zu vertiefen. Dem Entschließungsantrag stimmte der Rechtsausschuß ebenfalls einstimmig zu.
Die CDU/CSU-Fraktion bekundete ihre volle Übereinstimmung mit dem Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes. Sie sehe in der Sache "kein Problem", sondern in dem Vorschlag der Bundesregierung eine Lösungsmöglichkeit, die sich anbiete. Der zuständige Berichterstatter hielt es für bedenkenswert, daß die in den beiden internationalen Einkommen getroffenen Regelungen, die die Vorstufe des Sorgerechtes betreffen, "offensichtlich von den dafür zuständigen Gerichten ignoriert oder nicht in entsprechender Weise ausgelegt" würden. Insofern halte er den Weg der Zentralisierung, der nunmehr gewählt werde, für richtig. Er regte allerdings an, man solle den Weg einer Zentralisierung noch konsequenter gehen, gerade weil es sich nur um etwa 100 Fälle pro Jahr in Deutschland handele.
Die F.D.P. verwies auf die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel. Insofern solle man den Bundesländern die Frage der weiteren Zentralisierung selbst überlassen. Das Parlament sei nicht "aufgerufen, eine Zentralisierung zu veranlassen". In diesem Zusammenhang unterstrich der Vertreter der Bundesregierung die enge Zusammenarbeit mit den Ländern bei der jetzigen Ausgestaltung des Gesetzentwurfes. Die Bundesländer hätten einen Spielraum, den sie ausnutzen könnten oder nicht. Auch die PDS erachtete die Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten und die Ermächtigung für die Länder für notwendig.
Die Bundesrepublik gehört seit dem 1. Dezember 1990 dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie seit dem 1. Februar 1991 dem Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses an. Gemäß beiden Übereinkünften soll ein Kind, das ein Elternteil rechtswidrig von einem Vertragsstaat in einen anderen verbracht hat oder dort zurückhält, auf schnellstem Wege an den Ort seines früheren gewöhnlichen Aufenthaltes zurückgebracht werden. Die Entscheidung über ein Rückführungsgesuch beinhaltet keine Regelung der elterlichen Sorge.
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