Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > AKTUELL > hib-Meldungen (heute im bundestag) > 1999 >
16/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BEI AKTIENEMISSIONEN AUF TRANSPARENZ ACHTEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) fi- Für die Bundesregierung hat eine ausreichende Transparenz bei der Zuteilung neuer Aktien hohe Priorität. Darauf verweist sie in ihrer Antwort ( 14/273) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/230). Die Zuteilungspraxis sei in Deutschland nicht in allen Fällen befriedigend. Daher werde sie prüfen, ob das rechtliche Instrumentarium ausreicht. Eine wichtige Grundlage dafür bildeten die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel zur Zuteilungspraxis der Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei Neuemissionen. Sollten unangemessene Defizite in der Transparenz beim Zusammenwirken mit den Marktteilnehmern nicht freiwillig oder durch Anwendung von Vorschriften behoben werden können, werde die Regierung prüfen, ob weitere Regelungen notwendig sind. Die bislang beim Bundesaufsichtsamt eingegangenen Beschwerden beträfen vor allem Fälle, bei denen die Beschwerdeführer bei der Zuteilung aus ihrer Sicht nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen müsse Interessenkonflikte vermeiden und dafür sorgen, daß bei unvermeidbaren Konflikten der Auftrag im Interesse des Kunden ausgeführt wird. Das Unternehmen, das Privatkunden den Erwerb von Wertpapieren durch Zeichnung anbiete, müsse seine Kunden über das Zuteilungsverfahren, vor allem bei Überzeichnung, informieren. Aufträge zu Mitarbeitergeschäften dürften gegenüber Kundenaufträgen nicht bevorzugt werden. Es gebe jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, alle zeichnenden Kunden berücksichtigen zu müssen.

Das Zulassungsverfahren liegt nach Regierungsangaben in der Hand des Wertpapierdienstleistungsunternehmens. So komme es in der Praxis vor, daß bestimmte Kundengruppen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen bei der Zuteilung bevorzugt werden. Dieses Vorgehen müsse das Unternehmen transparent machen. Wie dieser Vorgabe entsprochen worden sei, habe das Bundesaufsichtsamt im letzten Jahr prüfen lassen. Die Prüfberichte würden zur Zeit ausgewertet.



Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61 91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9901607
Seitenanfang
Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf