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89/1999
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KINDER VOR EINSATZ ALS SOLDATEN SCHÜTZEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) as- Die Bundesregierung soll dafür eintreten, daß der zwangsweise Einsatz von Kindern als Soldaten in bewaffneten Konflikten in die Bestimmungen über die "schlimmsten Formen von Kinderarbeit" miteinbezogen wird oder bei der Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention "Kinder in bewaffneten Konflikten" mit Nachdruck dafür eintreten, daß diese Problematik weiterverfolgt wird. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. zu den Forderungen an das neue Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Bekämpfung der Kinderarbeit (14/885neu) vor. In dem Antrag begrüßen die Fraktionen die Absicht der ILO bei der 87. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 1999 ein "Übereinkommen über das Verbot und die unverzügliche Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit" und eine diesbezügliche Empfehlung zu verabschieden.

Der Bundestag soll nach dem Willen der Abgeordneten die Bundesregierung auffordern, sich bei der Erarbeitung dieses neuen ILO-Übereinkommens auch dafür einzusetzen, daß es verbindliche Verfahrensvorschriften enthält und die Erarbeitung und Durchführung von Aktionsprogrammen vorschreibt. Bei den Beratungen zur Bestimmung und Identifikation schlimmster Formen von Kinderarbeit und zur Planung und Durchführung von Aktionsprogrammen sollen Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf Vorschlag der Verbände der Arbeitgeber und der Verbände der Arbeitnehmer gehört werden. Die Fraktionen erwarten von der Regierung, daß diese sich dafür stark macht, daß im Sinne des neuen Übereinkommens der Ausdruck "schlimmste Formen von Kinderarbeit" auch jene Formen erfaßt, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, Kinder von tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Grundbildung ausschließen. Überall dort wo in dem Übereinkommen oder der Empfehlung von NGO die Rede ist, sollen auch die Selbsthilfeorganisationen von Kindern aufgeführt werden. Zudem müsse unterbunden werden, daß Initiativen, die auf die Umsetzung des Verbots und die unverzügliche Beseitigung schlimmster Formen der Kinderarbeit abzielen, zur Kriminalisierung arbeitender Kinder und ihrer Selbstorganisation mißbraucht werden können. In dem neuen Übereinkommen soll zudem klargestellt werden, daß Kinder wegen ihrer Arbeit nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

In der Begründung weisen die Fraktionen darauf hin, weltweit arbeiteten nach Schätzungen der ILO insgesamt 250 Millionen Kinder. Sie arbeiteten als Sklaven in privaten Haushalten, würden zur Prostitution gezwungen oder als Kindersoldaten mißbraucht. Oft arbeiteten sie auch unter unwürdigen Bedingungen in der Landwirtschaft und in anderen Wirtschaftsbereichen, häufig mit schwerwiegenden körperlichen und seelischen Folgen. Rund 120 Millionen Kinder arbeiteten solange, daß sie keine Gelegenheit zur Schul- oder Berufsausbildung haben.



Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9908903
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